Willisau

Teile der Mietverträge von «Rent a Bike» sind problematisch

18.06.2021, 19:46 Uhr
· Online seit 18.06.2021, 19:45 Uhr
Einige Klauseln der Mietverträge von «Rent a Bike» sind sehr problematisch. Sie sollen geändert werden. Das kann aber dauern. Der Luzerner Rechtsanwalt Anton Bühlmann erklärt, wie man mit solchen Verträgen umgehen und wann man die Finger davon lassen sollte.
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E-Bikes werden in der Schweiz immer beliebter. Das zeigen die Zahlen vom Bundesamt für Verkehr. Aber E-Bikes sind teuer. Mindestens 2'000 Franken muss man bei einem neuen E-Bike schon hinblättern können. Wem das zu teuer ist, kann ein E-Bike mieten. Ein grosser Player ist hier die «Rent a Bike AG» in Willisau.

Die Firma betreibt 200 Vermietstellen in der ganzen Schweiz mit 4'500 Velos. Klassisches Velo, Mountainbike oder E-Bike, «Rent a Bike» verspricht Material in Top-Qualität. «Die Flotte wird laufend erneuert, kein Velo ist älter als drei Jahre», heisst es auf der Webseite.

Hier ein Velo zu mieten gestaltet sich sehr einfach. Ort und Datum auswählen, Zeitraum eingeben. Einloggen kann man sich mit dem Swisspass. Unterschieden wird zwischen Lang- und Kurzzeitmiete. In beiden Fällen muss man den Allgmeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Doch genau hier bewegt sich die Firma im grauen Bereich.

Das Velo beim Mieter Zuhause holen

Der «K-Tipp» weist in der aktuellen Ausgabe darauf hin, dass Klauseln im Vertrag für die Langzeitmiete teilweise ungültig sind. Konkret geht es um fünf Punkte in der Langzeitmiete. Die Mieter werden verpflichtet, für den Unterhalt bei Verschleiss aufzukommen. Ausserdem müssen Reparaturen bei einem Fachhändler oder einem Servicecenter von ‹Rent a Bike› ausgeführt werden. Das ist gemäss «K-Tipp» nicht zulässig.

Weiter hat man keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn das Velo beschädigt ist oder gestohlen wurde. Apropos Diebstahl: Hier soll der Mieter die Verantwortung tragen. Gemäss Gesetz liegt das Risiko eines Diebstahls aber immer beim Vermieter. Eine weitere Klausel sorgt bei vielen für Kopfschütteln: «Rent a Bike» behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten des Mieters zu betreten, wenn das Velo nach Beenden des Vertrags nicht zurückgebracht wird.

Noch keine Besserung

Stefan Maissen, Geschäftsführer von «Rent a Bike», versprach auf Anfrage des Konsumentenmagazins, den Mietvertrag zu überarbeiten. Das kann einige Zeit beanspruchen.  Aber was soll man machen, wenn man trotzdem ein E-Bike mieten möchte aber nicht zu diesen Konditionen?

«Bei allen Verträgen geht es um Verhandlungen. Das heisst, der Vermieter schlägt mir etwas vor und ich entscheide, ob ich dem Vorschlag zustimme», erklärt der Luzerner Rechtsanwalt Anton Bühlmann. «Wenn man mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, kann man schauen, ob man darüber verhandeln kann. Falls das nicht möglich ist, sollte man sich überlegen, einen anderen Anbieter zu suchen.» Schlussendlich müsse jeder für sich entscheiden, womit man einverstanden ist und womit eben nicht.

(cgi)

veröffentlicht: 18. Juni 2021 19:45
aktualisiert: 18. Juni 2021 19:46
Quelle: PilatusToday

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