Knatsch wegen Verzicht auf Einsprachen bei Wolfsabschuss
Der Wolf, welcher in den vergangenen zwei Wochen im Kanton Uri über 30 Schafe gerissen hat, darf abgeschossen werden. Wie die Urner Regierung mitteilt, ist eine entsprechende Abschussbewilligung auf 60 Tage befristet. Es gehe dabei nicht um eine Bestrafungsaktion gegen den Wolf, sondern um die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren, so die Urner Regierung weiter.
Keine Einsprachefrist
Brisant: In der Regel folgt nach einem Abschuss-Entscheid eine 30-Tägige Einsprachefrist. Die Naturschutzorganisation hatte eigentlich geplant, diese Frist zu nutzen, um die einzelnen Schafsrisse sorgfältig zu prüfen. Die Regierung verzichtet nun aber auf die Einsprachefrist. Es sei Not am Mann, man dürfe keine Zeit verlieren, so Beat Arnold, Sicherheitsdirektor des Kantons Uri. Pro Natura hält dieses Vorgehen für übereilt und kopflos. Es handle sich um den ersten Wolf im Kanton Uri seit rund 100 Jahren. Statt Abschüssen müsse man lernen mit den Grosswildtieren zusammenzuleben, so Pia Tresch, Geschäftsleiterin Pro Natura Sektion Uri.
Wolfskonzept lässt Abschuss zu
Gemäss dem Schweizer Wolfskonzept darf ein Wolf abgeschossen werden, wenn er innerhalb eines Monats mehr als 25 Nutztiere reisst. Im Kanton Uri hat der Wolf in der Gemeinde Isenthal auf zwei Alpen und zwei Heimbetrieben insgesamt 32 Schafe gerissen. Rund ein Durtzend Schafe werden zudem noch vermisst.