Kantonsparlament

Kulturkommission bleibt bei Urner Kulturfördergesetz aussen vor

· Online seit 24.03.2021, 09:41 Uhr
Der Kanton Uri soll seine Kulturförderung auch künftig ohne Kulturkommission betreiben. Das Kantonsparlament hat es in seiner Sitzung vom Mittwoch bei der Beratung des neuen Kulturfördergesetzes abgelehnt, eine solche zu schaffen.
Anzeige

Uri ist einer der letzten Kantone, der die Kulturförderung nicht in einem Gesetz geregelt hat. Dies soll sich nun ändern. Das Parlament hatte an der neuen Gesetzesvorlage, die ihm die Kantonsregierung vorlegte, wenig auszusetzen und verabschiedete sie einstimmig zuhanden der Volksabstimmung.

Die Fraktion SP/Grüne forderte die Schaffung einer kantonalen Kulturkommission. Die meisten Schweizer Kantone verfügten über eine solche Kommission. Mit einer solchen würde die Kulturförderung auf einem breiteren Konsens beruhen als bisher, sagte Eveline Lüönd.

Die Kommission würde Gesuche bearbeiten, Fördermittel vergeben, die Regierung beraten bei kulturpolitischen Entscheiden und auch eigene Kulturprojekte initiieren. Die Regierung lehnte dies ab.

«Regierung ist die Kommission»

Kulturdirektor Beat Jörg (CVP) erklärte, eine solche Kommission gebe es in Uri schon heute, nämlich in der Person des Regierungsrates. Dieser entscheide in den allermeisten Fällen über Gesuche. «Wo sonst haben Kunst und Kultur einen so direkten Draht zur Regierung», fragte Jörg. Der Landrat, wie das Parlament in Uri genannt wird, folgte der Regierung grossmehrheitlich und lehnte den Antrag ab.

Auch die landrätliche Bildungs- und Kulturkommission brachte zwei Änderungsvorschläge ein. So sollen Kunst und Bau vom neuen Gesetz erfasst werden, sodass bei kantonalen Bauten ein Beitrag für Kunst vorgesehen werden kann und die Ausgaben zusammen mit dem Objektkredit beschlossen werden.

Die Regierung wollte dafür die Kompetenz mittels Reglement behalten. Mit einer Aufnahme von Kunst und Bau soll verhindert werden, dass der Landrat bei grossen Projekten am Ende nur noch den gesamten Kredit gutheissen oder ablehnen könne, begründete Kommissionspräsident Viktor Nager (SP). Der Rat sprach sich mit 31 zu 27 Stimmen knapp dafür aus.

Grossmehrheitlich angenommen wurde der Zusatz, dass die Gemeinden verpflichtet werden, Kultur auf ihrem Gebiet zu fördern. Auf eine zweite Lesung verzichtete das Parlament.

Der Kanton unterstützt kulturelle Organisationen und Kulturschaffende mit subsidiären Beiträgen. 2018 und 2019 förderte er die Kultur mit je rund zwei Millionen Franken. Finanziert wird die kantonale Kulturförderung über die laufende Rechnung, den Lotteriefonds sowie aus Zuwendungen Dritter. Dazu kommt die kommunale Kulturförderung und diejenige durch Stiftungen oder Sponsoren.

veröffentlicht: 24. März 2021 09:41
aktualisiert: 24. März 2021 09:41
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch