Uri Parlament

Lehre aus Pandemiezeiten: Uri stimmt über Notrechtsklausel ab

· Online seit 30.09.2020, 11:40 Uhr
Die Urner Regierung soll sich künftig auf eine Notrechtsklausel stützen können, wenn sie in Ausnahmesituationen kurzfristig Entscheide treffen muss. Das Parlament hat am Mittwoch eine entsprechende Verfassungsänderung beschlossen, umstritten war die Dauer der Erlasse.
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Die Coronapandemie hatte Lücken in der Urner Gesetzgebung aufgezeigt. Anders als der Bund und die meisten anderen Kantone kennt Uri kein Dringlichkeitsrecht der Regierung auf Verfassungsstufe.

Nötig ist die Verankerung von Noterlassen in der Urner Kantonsverfassung laut der Regierung etwa, um Probleme zu bewältigen, die sich durch Schutzmassnahmen ergeben. Sie nennt die Ermächtigung von Gemeinden, Abstimmungen an der Urne statt im Versammlungsverfahren durchzuführen, rasche finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Notlagen, oder die Verlängerung von Amtszeiten.

Die Noterlasse sind sobald als möglich dem Parlament zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheidet. Die SP/Grünen wollten diese mit einer Ablauffrist von einem Jahr versehen, um die Machtfülle der Regierung zu beschränken. Der Rat lehnte dies aber mit 9 zu 48 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Fehlende Vernehmlassung

Markus Zurfluh (FDP) gab zu bedenken, dass Uri mit dem obligatorischen Gesetzesreferendum eine höhere Hürde habe für die Überführung solcher Erlasse ins ordentliche Recht, die Frist von einem Jahr wäre schon deshalb kaum einzuhalten. Zudem könne ja das Kantonsparlament korrigierend eingreifen.

Die CVP-Fraktion bemängelte, dass bei einer solch wichtigen Anpassung keine Vernehmlassung durchgeführt worden sei. Die Regierung habe sich den grösstmöglichen Spielraum eingeräumt. Regierungspräsident Urban Camenzind (CVP) erwiderte, Uri sei rechtlich nicht zu Vernehmlassungen verpflichtet. Man habe aus Zeitgründen darauf verzichtet.

Das Parlament verzichtete auf eine zweite Lesung und verabschiedete die Vorlage mit 54 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Somit kann das Volk voraussichtlich am 29. November über die Anpassung der Kantonsverfassung abstimmen. Diese muss auch der Bundesversammlung vorgelegt werden.

Zuständigkeiten besser klären

Das Kantonsparlament nahm zudem den Schlussbericht zur ausserordentlichen Lage zur Kenntnis. Vom 16. März bis am 12. Juni traf sich die Regierung zweimal statt einmal wöchentlich zu Sitzungen. Sie fällte rund 25 Entscheide im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Eveline Lüönd (SP/Grüne) hätte sich ein noch umfassenderes Bild gewünscht, auch im Hinblick auf eine mögliche zweite Welle, etwa was die Situation der Pflege und Kinderbetreuung oder die Hilfe für Selbständigerwerbende angeht. Auch wollte sie wissen, welche Lehren die Regierung gezogen habe.

Regierungspräsident Camenzind verwies diesbezüglich auf die beschlossene Verfassungsänderung. Weiter sei das Contact Tracing intensiviert worden. Zudem gelte es, gewisse Zuständigkeiten noch besser zu klären.

veröffentlicht: 30. September 2020 11:40
aktualisiert: 30. September 2020 11:40
Quelle: sda

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