Neues Gesetz soll Menschen mit Behinderung unter die Arme geifen
Diese besagt, dass Menschen mit Beeinträchtigung Zugang zu geeigneten Angeboten in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Teilhabe am öffentlichen Leben erhalten sollen. Mitte-Parlamentarierin Lea Gisler reichte die besagte Motion ein, die mit einer angemessenen Finanzierung gedeckt werden soll.
Altes Konzept ist veraltet
Das bisherige «Behindertenkonzept» habe demnach ausgedient. Es basiert auf dem «Zentralschweizer Rahmenkonzept» aus dem Jahr 2009 und wurde zuletzt 2019 überarbeitet, vom Kanton Uri jedoch nie angepasst. Lea Gisler findet: «Unsere Konzepte sind über 15 Jahre alt und damit veraltet.» Auch die im Jahr 2014 ratifizierte «UNO-Behindertenrechskonvention» müsse berücksichtigt werden.
SVP-Regierungsrat Christian Arnold sagte in einer Stellungnahme, dass die Regierung den Handlungsbedarf anerkenne. Allerdings bedürfe es einer sorgfältigen Auslegeordnung, man wolle schliesslich den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.
Motion zu Postulat umwandeln
Lea Gisler forderte ausserdem, dass man den Wechsel von einer Objekt- zur einer Subjektfinanzierung prüfen müsse. Damit könne man die Betreuungsgelder, die ursprünglich an die Institutionen gingen, direkt an die Betroffenen auszahlen und deren Selbstständigkeit fördern. So könnten diese etwa selbst entscheiden, wo sie wohnen wollen.
Die Urner Regierung empfahl letztlich die Motion in ein Postulat umzuwandeln, sodass man auch Auskunft über den Wechsel von Objekt- zu Subjektfinanzierung erhalten könne. Gleichzeitig riet die Regierung die Motion als nicht erheblich zu behandeln.
36 Parlamentsmitglieder stimmten jedoch dafür, die Motion als erheblich einzustufen. 20 Mitglieder sprachen sich dagegen aus.
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(sda)