Abstimmung

Revision Bildungsgesetz: Der Kanton Uri will mit der Zeit gehen

· Online seit 15.09.2022, 18:12 Uhr
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Volksschule weiterentwickelt. Dem will der Kanton Uri im Gesetz für Bildung und Schule mit einer Revision gerecht werden. Grundsätzlich ist die Vorlage unumstritten. Zu diskutieren gibt aber die Förderung von Tagesstrukturen an der Schule.
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Das Urner Gesetz über Schule und Bildung stammt aus dem Jahr 1997 und muss dringend überarbeitet werden. Die Totalrevision, über die am 25. September abgestimmt wird, sieht grundsätzlich «nur» formelle Änderungen vor. So werden nicht mehr zeitgemässe Begriffe oder Doppelspurigkeiten bereinigt. Einige Änderungen werden aber trotzdem angestrebt. Zum Beispiel:

Bewilligung und Aufsicht von Privatschulen: Neu soll der Erziehungsrat nur noch Privatschulen bewilligen und beaufsichtigen müssen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann.

Förderung der Forschung: Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden für ein Bildungs- und Forschungsinstitut an der Hochschule in Altdorf.

Förderung des freiwilligen Musikunterrichts: Hier werden die Aufgaben der Gemeinden in Sachen freiwilliger Musikunterricht klarer geregelt. Zudem soll die Musik auch explizit auf Sekundarstufe gefördert werden.

Verpflichtung zu Tagesstrukturen?

Zu diskutieren gibt aber vor allem ein Punkt in der Gesetzesrevision: die Förderung von Tagesstrukturen an den Schulen. Neu sieht das Gesetz vor, dass der Kanton die Gemeinden finanziell unterstützen muss, welche eine Tagesstruktur anbieten wollen respektive können. Während der Diskussionen im Urner Kantonsparlament forderten einige Parteien, dass die Gemeinden dazu verpflichtet werden sollen, eine Tagesschule anzubieten. So beispielsweise Jolanda Joos von der SP: «Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder bis 12 Jahre gut betreut werden. Für mich ist dies ein Angebot, welches für eine Gemeinde selbstverständlich sein sollte.»

Diese Forderung hatte im Parlament allerdings keine Chance. Darum entscheidet die Urner Stimmbevöukerung nun in diesem Zusammenhang über die Kann-Formulierung. Also eine Gemeinde kann eine Tagesstruktur anbieten und wird dabei vom Kanton unterstützt – es wird aber niemand verpflichtet.

Trotz Differenzen sind die Parteien für ein «Ja»

Trotz der Kontroversen sprechen sich die Parteien für das neue Bildungsgesetz aus. Denn die Revision wurde im Parlament einstimmig verabschiedet. Das letzte Wort hat am 25. September das Urner Stimmvolk.

(red.)

veröffentlicht: 15. September 2022 18:12
aktualisiert: 15. September 2022 18:12
Quelle: PilatusToday

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