Waldbrandgefahr

Uri erlässt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

· Online seit 20.04.2020, 11:48 Uhr
Durch die aktuelle Trockenheit und die fehlenden Niederschläge ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet Uri angestiegen. Die Fachstellen im Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat beurteilen die Waldbrandgefahr als gross (Stufe 4 von 5).
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 Es besteht die Gefahr für Wald- und Flurbrände besteht. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion Uri nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes:

  1. Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten.
  3. Das Entfachen von Höhenfeuern ist verboten.
  4. Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder «Himmelslaternen» ist verboten.
  5. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann gebüsst werden. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

veröffentlicht: 20. April 2020 11:48
aktualisiert: 20. April 2020 11:48
Quelle: PilatusToday

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