Umwelt

Uri will für Weiler Abwassererschliessungspflicht einführen

· Online seit 29.08.2023, 11:20 Uhr
Die Abwasser Uri soll neu auch Weiler mit Abwasseranlagen erschliessen. Dies sieht das revidierte Umweltgesetz vor, das die Regierung dem Landrat unterbreitet.
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Gemäss dem heutigen Gesetz gilt die Erschliessungspflicht nur für Bauzonen. Dies werde der dezentralen Besiedlung des Kantons indes nicht gerecht, schrieb die Urner Regierung in ihrem am Dienstag veröffentlichen Bericht an das Kantonsparlament.

Neu Erschliessungspflicht für alle Weiler 

Bereits heute betreibt die Abwasser Uri Anlagen, die nicht nur die Bauzonen erschliessen. Als Beispiele werden im Bericht das Schächental mit seinen typischen Streusiedlungen oder die Weiler Abfrutt in Göschenen und Frutt in Silenen genannt.

Nun soll eine Erschliessungspflicht für alle Kleinsiedlungen eingeführt werden, die gemäss Richtplan als Weiler gelten. Wie die Regierung weiter schreibt, müssen von neun ausgeschiedenen Weilerzonen noch sieben mit Abwasseranlagen erschlossen werden. Es geht dabei um die Gebiete Meiental in der Gemeinde Wassen und Golzern in der Gemeinde Silenen.

Mit Revision soll Gesetz entschlackt werden

Möglich ist eine dezentrale Kläranlage in den Weilern mit einer Abwasserbehandlung vor Ort oder die Ableitung des Abwassers ins öffentliche Kanalisationsnetz. Dezentrale Anlagen seien günstiger zu erstellen, aber teurer im Betrieb, erklärte die Urner Regierung. Die Mehrkosten, welche durch die neue Gesetzesvorgabe entstehen, müssten über die Abwassergebühren gedeckt werden.

Mit der Gesetzesrevision will die Regierung ferner die Möglichkeit schaffen, dass Abwasser Uri und die Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung (Zaku) fusionieren können. Zudem soll das aus dem Jahr 2007 stammende Gesetz entschlackt werden.

(sda)

veröffentlicht: 29. August 2023 11:20
aktualisiert: 29. August 2023 11:20
Quelle: PilatusToday

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