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Urner Regierung erarbeitet Massnahmen für gesunden Finanzhaushalt

Kantonsfinanzen

Urner Regierung erarbeitet Massnahmen für gesunden Finanzhaushalt

· Online seit 01.03.2024, 15:41 Uhr
Der Urner Regierungsrat will eine finanzpolitische Gesamtsicht mit Massnahmen unter anderem zur Früherkennung von negativen Entwicklungen erarbeiten. Diese möchte er im Herbst 2024 dem Landrat, dem Urner Kantonsparlament, vorlegen.
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In der Gesamtsicht eingebettet werden sollen auch drei Landrat-Vorstösse zu den Kantonsfinanzen, wie aus einer Antwort der Urner Regierung vom Freitag auf ein Postulat von Mitte-Landrat Michael Arnold hervorgeht.

Arnold hatte in seinem Vorstoss, in Form eines Postulats, einen Bericht mit einer vertieften Analyse der künftigen Ausgaben- und Einnahmeschwerpunkte gefordert. Dies mit dem Ziel, in den kommenden Planjahren klar oberhalb der Schuldengrenze zu budgetieren und mittelfristig zu einem ausgeglichenen Budget zurückzukehren. Bis Sommer 2024 solle dieser dem Landrat vorgelegt werden.

Zum selben Thema seien bereits zwei Vorstösse eingegangen, schrieb der Regierungsrat in seiner Antwort. Ausschlaggebend sei der herausfordernde Budgetprozess 2024 gewesen. Die zeitlichen Vorgaben der drei Vorstösse griffen jedoch in die Regierungsfunktion ein und erwiesen sich in diesem Punkt als unzulässig.

Es sei jedoch im Interesse der Regierung zeitnah auf die schwierige Finanzsituation zu reagieren, wie es weiter heisst. Bis zum Sommer 2024 sei dies jedoch nicht möglich.

Die Regierung betonte, dass das Finanzleitbild 2021 die Leitplanken für die Finanzpolitik des Kantons setze. Wie der Budgetprozess 2024 und die Erarbeitung des Finanzplan 2024 bis 2027 zeigte, stiessen die bestehenden Instrumente in Phasen mit «derart hohen Ertragsschwankungen» an ihre Grenzen. Gemeint sind das Ausbleiben der SNB-Gewinnausschüttungen und tiefere Erträge aus Energiebezugsrechten.

Der Regierungsrat beantragt das Postulat zu überweisen.

(sda)

veröffentlicht: 1. März 2024 15:41
aktualisiert: 1. März 2024 15:41
Quelle: PilatusToday

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