Urner Schülerinnen und Schüler erhalten ein vollwertiges Zeugnis
Die Zeugnisse werden zudem durch eine Bemerkung ergänzt, die den Zeitraum des Verbots für Präsenzunterricht angibt. Produkte aus dem Fernunterricht würden nicht mit Noten beurteilt, teilte das Urner Amt für Volksschule am Donnerstag mit. Ausgenommen sei die Projektarbeit in der 3. Oberstufe, sofern sie eine Selbständigkeitserklärung enthalte.
Weiter wird in Uri auf die Feststellung der Promotion verzichtet. Repetitionen und Niveauwechsel werden nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten vollzogen, ausser sie wurden bereits vor dem 13. März beschlossen.
Es sollen keine Nachteile entstehen
Mit diesen Bestimmungen sollen für Urner Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der Zeit des Fernunterrichts entstehen, heisst es weiter. Die Anpassungen sollen für alle Beteiligten unnötigen Druck vermeiden und unterschiedliche individuelle Bedingungen während des Verbots von Präsenzunterricht berücksichtigen.
Es soll zudem vermieden werden, dass nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ein Übermass an Prüfungen und damit einhergehend unnötiger Benotungsdruck für die Schülerinnen und Schüler entstehe, heisst es weiter.
Gültig für die obligatorische Schule
Die vom Erziehungsrat beschlossene Regelung gilt für die obligatorische Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der Kantonalen Mittelschule Uri wird der Mittelschulrat Mitte Mai eine eigene Regelung erlassen.