Mountainbiker

«Wir haben den Schuss vor den Bug verstanden»

18.09.2020, 20:22 Uhr
· Online seit 18.09.2020, 19:52 Uhr
Das neue Jagdgesetz könnte sich für Mountainbiker als Wolf im Schafspelz entpuppen. Denn es sieht vor, dass in Wildschutzgebieten künftig das Befahren von schmäleren Wanderwegen, sogenannten Singletrails, schweizweit verboten ist. Die Biker sprechen von einer klangheimlichen Einführung des Verbots.

Quelle: Tele 1

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Am 27. September stimmt die Schweizer Bevölkerung über das neue Jagdgesetz ab. In der Zentralschweiz betrifft dies nicht nur Wölfe, sondern auch Mountainbiker. Vor allem die Mythenregion und die Südostseite des Grosstals in Uri wären von den Einschränkungen betroffen, die das revidierte Jagdgesetz vorsieht. Dabei geht es um einen Satz, der zukünftig das Befahren von schmäleren Wanderwegen, sogenannten Singletrails, schweizweit verbieten soll.

Für Thomas Vetterli, Product Manager Mountainbike Zentralschweiz, führt diese Verknüpfung vom Jagdgesetz mit Mountainbikern zu einem Fragezeichen: «Für uns ist das sehr ärgerlich. Jetzt müssen wir reagieren, anderenfalls hätte man noch agieren können. Wir haben also den Schuss vor dem Bug verstanden.» 

Das Bundesamt für Umwelt sagt in seinem «erläuternden Bericht zur Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» klipp und klar:

«Mit Ausnahme der Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie durch Organe der Wildhut ist es (in Wildschutzgebieten) verboten, Alp- und Waldstrassen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie Fahrzeuge jeglicher Art auf Fusswegen der Klasse 6 und abseits von Strassen sowie Wald-und Feldwegen zu benützen, in begründeten Fällen können die Kantone Ausnahmen vorsehen».

Welche Auswirkungen ein allfälliges Ja zum revidierten Jagdgesetz für Mountainbiker tatsächlich hat, zeigt sich nach der Abstimmung vom 27. September.

veröffentlicht: 18. September 2020 19:52
aktualisiert: 18. September 2020 20:22
Quelle: PilatusToday

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