Zug

Anleger um 30 Millionen Franken betrogen – Richter lassen Gnade walten

08.09.2022, 05:55 Uhr
· Online seit 07.09.2022, 21:39 Uhr
Eine Firma mit Sitz im Kanton Zug hat während Jahren krumme Geschäfte abgezogen und so Anleger abgezockt. Nun hat das Zuger Strafgericht sechs Personen verurteilt. Doch die Strafen fielen milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Anzeige

Die Angeklagten – fünf Männer und eine Frau – waren als Geschäftsführer oder Verwaltungsratspräsident Teil eines Devisenhandelssystems, das zwischen 2006 und 2010 von einem Deutschen aus einer Villa in Frankreich gesteuert wurde. In Zug liess er eine Firma gründen, über die der Handel lief.

Am Ende hatten mehr als 120 Anleger über 30 Millionen Franken verloren. Der mutmassliche Haupttäter, der mehrfach aus dem Gefängnis ausgebrochen war, seine Identität wechselte, ein Luxusleben führte und dessen Verbleib unklar ist, stand in Zug nicht vor Gericht.

«Ruinöses Geschäftsmodell»

Den ehemaligen Mitarbeitenden des Drahtziehers warf der Staatsanwalt unter anderem Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug vor. Er sprach von einem ruinösen Geschäftsmodell, das die Kundengelder dahinschmelzen liess wie Schnee an der Sonne. Dies hätten die Beschuldigten zugelassen. Denn den Anlegern seien hohe Renditen versprochen worden.

Das Gericht kommt jedoch zu einem anderen Schluss. Es sei nicht so, dass das Geschäftsmodell per se nicht funktionieren würde. Die Verluste könnten auch durch normale Handelsverluste entstanden sein. Es sprach daher sämtliche Angeklagten vom Vorwurf der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug frei.

Bedingte Gefängnis- oder Geldstrafen

Der Staatsanwalt hatte für den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Firma die höchste Strafe gefordert, nämlich eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Das Gericht sprach ihn nur der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, weil er trotz ersichtlicher Verluste Kundeneinzahlungen zuliess. Das Verschulden sei «nicht mehr leicht», 11 Monate Freiheitsstrafe bedingt seien angemessen.

Ebenfalls der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde ein ehemaliger Geschäftsführer der Firma schuldig gesprochen. Ihn bestrafte das Gericht mit 22 Monaten Freiheitsstrafe bedingt am härtesten, aber immer noch milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Ein weiterer Beschuldigter erhielt eine bedingte Geldstrafe.

Freispruch für zwei Angeklagte

Zwei der Beschuldigten wurden freigesprochen. Die Ex-Frau des «Masterminds» hinter dem System, die jeweils ihre Unterschrift unter Dokumente setzte, die ihr Mann ihr vorlegte, wurde vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. Wegen Urkundenfälschung erhielt sie eine bedingte Geldstrafe.

Das 327-seitige begründete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung angemeldet und prüft nun, ob sie es an die nächste Instanz ziehen will.

(sda)

veröffentlicht: 7. September 2022 21:39
aktualisiert: 8. September 2022 05:55
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch