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Betrunkene sollen wieder Alkohol erhalten

Kanton Zug

Betrunkene sollen wieder Alkohol erhalten

· Online seit 13.09.2023, 11:45 Uhr
Wer betrunken ist, darf im Kanton Zug keinen weiteren Alkohol mehr kaufen. Dies soll sich künftig ändern. Die Kantonsregierung möchte das Alkoholausschank-Verbot aufheben. Sie hat eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung gegeben.
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Die Vorschrift erweise sich in der Praxis als kaum umsetzbar, schreibt die Zuger Kantonsregierung. Es sei nicht eindeutig definiert, ab wann eine Person als betrunken anzusehen sei. Auch sei das Gesetz unnötig, da eine betrunkene Person auch einfach den selbst angelegten Alkoholvorrat leeren kann.

Das Verbot sei aus dem Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken vom 5. Juli 1984 übernommen worden. Dieses sollte Personen, denen ein Alkoholverbot auferlegt wurde oder die als trunksüchtig bekannt waren, vor der Verleitung schützen. Auch das öffentliche Wohl sollte damit gewährleistet werden.

Die Zuger Kantonsregierung wolle jedoch auf das Ermessen der Gastgewerbebetreibenden und die Eigenverantwortung der Konsumierenden setzen. Es sei daher nicht angezeigt, dass der Staat in solchen Situationen bevormundend eingreife. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Dezember 2023.

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Die Teilrevision kam durch einen Vorstoss aus dem Kantonsparlament zustande. Dieser forderte die Abschaffung des Ausschank-Verbots sowie die Aufhebung des Verbots der Abgabe alkoholhaltiger Getränke mittels Automaten. Das Parlament entschied sich für eine teilweise Erheblicherklärung. Mit Automaten darf weiter kein Alkohol abgegeben werden.

veröffentlicht: 13. September 2023 11:45
aktualisiert: 13. September 2023 11:45
Quelle: sda/PilatusToday

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