Der frühere Finanzdirektor der Stadt Zug, Ivo Romer, muss ins Gefängnis: Das Zuger Strafgericht hat ihn am Dienstag wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Romer als Vermögensverwalter von einer wohlhabenden Witwe mehrere Millionen Franken für sich abgezweigt hatte. Als die Frau 2011 im Alter von 96 Jahren starb, waren nur noch 15'000 Franken auf ihrem Konto. Um den Lebensunterhalt der Frau weiterhin zu finanzieren, vergriff sich Romer auch am Vermögen ihrer Stiftung. Mit dem Geld finanzierte der frühere Finanzdirektor der Stadt Zug seinen teuren Lebensstil und trat als grosszügiger Spender bei gesellschaftlichen Anlässen auf.
Romer zeigte keine Reue oder Einsicht
Der frühere Finanzdirektor, der auch als Vertreter der FDP im Zuger Stadtrat war, habe keinerlei Reue und Einsicht gezeigt, teilte das Zuger Strafgericht mit. Auch während der Urteilsverkündig am Dienstag machte Romer keinerlei Aussagen. Generell schwieg Romer bisher zu den Vorwürfen gegen ihn. Da die vermögende Witwe 2011 verstarb, konnten sich die Zuger Behörden lediglich auf Indizien berufen.
Genugtuung für die Familie
Obwohl das Urteil mit vier Jahren und sechs Monaten kürzer ausfiel als von der Staatsanwaltschaft gefordert, zeigen sich die Kinder der Witwe mit dem Urteil zufrieden. Laut ihrem Rechtsanwalt Michele Caratsch sei es für sie nicht wichtig, wie lange Romer ins Gefängnis muss. Der Schuldspruch sei nach all den Jahren die wahre Genugtuung für die Familie. Ivo Romer muss nebst seiner Freiheitsstrafe fast vier Millionen Franken Schadenersatz bezahlen. Das Urteil kann noch an das Zuger Obergericht weitergezogen werden.