Kantonsparlament

In Zug geht die Aufsicht über Willensvollstrecker ans Gericht über

· Online seit 01.03.2024, 15:45 Uhr
Im Kanton Zug geht die Aufsicht über die Willensvollstrecker von den Gemeinden an das Gericht über. Der Kantonsrat, das Parlament des Kantons Zug, hat am Freitag einen Vorstoss aus der Mitte-Fraktion oppositionslos erheblich erklärt.
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Willensvollstrecker haben die Aufgabe, den letzten Willen eines Erblassers umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Begünstigten ihr Erbe erhalten. Eingesetzt wird der Willensvollstrecker vom Erblasser, die Erben können ihn nicht absetzen. Er untersteht deswegen einer behördlichen Aufsicht.

Im Kanton Zug werden die Willensvollstrecker von den Gemeinden beaufsichtigt. Meist wird die Aufsicht auf Beschwerde hin aktiv. Allerdings kann sie nur formelle Fragen klären. Dabei geht es etwa um die Eignung oder Vertrauenswürdigkeit des Willensvollstreckers oder um dessen Amtsführung. Für materielle Erbstreitigkeiten muss das Gericht angerufen werden.

Mit der Erheblicherklärung wird nun auch die formelle Aufsicht beim Gericht angesiedelt. Nicht nur im Rat war das Anliegen unbestritten. Auch die Zuger Gemeinden, die Zuger Justiz und die Zuger Kantonsregierung befürworteten es «einhellig».

Es sei richtig, diese «anspruchsvolle Aufgabe» dem Gericht zu übertragen, sagte Joelle Gautier (GLP). Normalerweise brauche es gute Gründe, um die Gemeindeautonomie einzuschränken, sagte Michael Riboni (SVP). In diesem Fall lägen solche vor, der Schritt sei nachvollziehbar. Adrian Moos (FDP) staunte, dass die Motion, in dieser Form wurde der Vorstoss eingereicht, nicht schon früher entstand. «Die Gemeinden sind nämlich mit dieser Aufgabe überfordert.»

(sda)

veröffentlicht: 1. März 2024 15:45
aktualisiert: 1. März 2024 15:45
Quelle: PilatusToday

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