Kein Gleichstellungsgesetz für den Kanton Zug
Im Kanton Zug gibt es kein Gesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau. Das Zuger Kantonsparlament hat sich gegen den Vorschlag der Regierung ausgesprochen. Die Regierung wollte mit dieser Gesetzesvorlage ein Urteil des Bundesgerichts umsetzen, welches den Kanton Zug zum Handeln aufforderte. Die Mehrheit im Parlament war jedoch der Ansicht, dass es dazu kein Gesetz braucht. Zug mache bereits genug, fand beispielsweise die FDP. Die SVP argumentiere für Gleichstellung brauche es kein Gesetz. Das sei eine Selbstverständlichkeit. Die GLP und Teile der CVP kritisierten, dass das Gesetz sehr mager ausfalle. Dies bringe überhaupt nichts. Zwar versuchte Regierungsrätin Manuela Weichelt das Parlament noch umzustimmen. Dies entschied aber gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Damit gilt im Kanton Zug weiterhin die Verfassung. Ob dies auch im Sinne des Bundesgerichts, ist unklar.