Corona-Bussen

Luzerner erhalten zuerst Aufklärungsunterricht

29.10.2020, 15:44 Uhr
· Online seit 28.10.2020, 18:39 Uhr
Der Bundesrat hat die Maskenpflicht ausgeweitet. Wird diese nicht eingehalten, soll es aber keine Ordnungsbussen geben, sondern in der Theorie eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft. In dieser Situation klärt die Luzerner Polizei zuerst über die geltenden Regeln auf.
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Auch bei der Luzerner Polizei erwartete man am Mittwoch gebannt die neuen Corona-Massnahmen. Für sie massgebend: Der Bundesrat hat keine Ordnungsbusse für Corona-Verstösse beschlossen. Das heisst, es folgt theoretisch «direkt» eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft, wenn sich jemand nicht an die Beschlüsse des Bundesrats hält.

Aufklärung vor Bestrafung

Dies werde jedoch nicht das erste Mittel sein. «Trifft die Polizei auf eine solche Situation, werden den Anwesenden in der Regel die geltenden Regeln erklärt und die Personen werden aufgefordert, eine Maske zu tragen», schreibt Christian Bertschi, Kommunikationschef der Luzerner Polizei, auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1. Ob weitergehende Massnahmen ergriffen werden müssen, hänge vom jeweiligen Einzelfall ab. «Denkbar sind je nach Situation eine Verwarnung, Wegweisung oder Anzeige», so Bertschi.

Einfachstes Beispiel: Jemand hat die Maske nicht auf und wird von den Polizisten darauf aufmerksam gemacht, diese doch anzuziehen. Erst bei absoluter Weigerung werden nächste Schritte eingeleitet werden.

Neue Regeln bedeuten Aufwand für die Polizei

Bei jeder neuen Verordnung, die von Bundesrat oder der Kantonsregierung erlassen wird, prüft die Polizei, inwiefern diese die polizeiliche Arbeit betreffen. «Für jede Polizistin und jeden Polizisten bedeutet dies einen grossen Aufwand», erklärt Bertschi. «Die Beamten müssen sich mit den veränderten gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, um sich bei einer Kontrolle korrekt zu verhalten.»

Trotz den verschärften Massnahmen erwartet die Luzerner Polizei nicht vermehrt Anrufe von Personen, welche angebliche Verletzungen von Corona-Massnahmen melden wollen. Im Frühling gab es einige Meldungen wegen Nichteinhaltens von Abständen oder wegen zu grossen Gruppen. «Bei unseren Kontrollen stellten wir mehrfach fest, dass die Meldungen nicht zutrafen und die damals geltende Covid-19-Verordnung eingehalten wurde», sagt Bertschi.

(hto)

veröffentlicht: 28. Oktober 2020 18:39
aktualisiert: 29. Oktober 2020 15:44
Quelle: PilatusToday

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