Unbestritten

Neues Zuger Strassenbauprogramm im Parlament diskutiert

· Online seit 02.03.2023, 13:30 Uhr
In erster Lesung hat das Zuger Kantonsparlament am Donnerstag das neue Strassenbauprogramm 2023 bis 2030 im Umfang von 250,1 Millionen Franken beraten. Neu soll die Kreditfreigabekompetenz des Regierungsrats von heute 1,5 Millionen auf drei Millionen Franken erhöht werden.
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Das aktuelle Programm läuft 2026 aus. Ein neues Programm dränge sich unter anderem auf, weil der Rahmenkredit für Kantonsstrassen aufgrund der «sehr regen Bautätigkeit im Kanton Zug» fast aufgebraucht sei, wie die Regierung in der Vorlage schreibt.

Während der Richtplan die strategische Planung vorgibt, legt das Strassenbauprogramm fest, welche Projekte mit dem Rahmenkredit realisiert werden.

Ursprünglich legte die Regierung ein Strassenbauprogramm mit einem Rahmenkredit von 237,1 Millionen Franken vor. Nachträglich kamen zwei weitere Strassenbauprojekte hinzu, welche die Erhöhung des Rahmenkredits auf 250,1 Millionen Franken erforderte. Von links bis rechts war dieser Schritt am Donnerstag im Parlament unbestritten.

Die Inflation mache auch vor dem Strassenbau nicht Halt, sagte Reto Vogel (GLP). Und da im Kanton Zug qualitativ hochwertig gebaut werde, relativiere sich diese Summe rasch wieder.

Auch SP- und ALG-Fraktionen stellten sich hinter die Krediterhöhung auf 250,1 Millionen Franken. Drin Alaj (SP) betonte aber, dass der Kanton Zug im Bereich Strassenbau «äusserst aktiv» sei. «Wir müssen aufpassen, dass wir den Weg vor lauter Umfahrungen nicht aus den Augen verlieren.» Dem Betrag im Bereich öffentlicher Verkehr und Radstrecken solle mehr Beachtung geschenkt werden.

Kreditfreigabekompetenz erhöht

Die Vorlage sieht weiter vor, die Kreditfreigabekompetenz des Regierungsrats von 1,5 Millionen auf drei Millionen Franken zu erhöhen. Diese Erhöhung mache Sinn, sagte Adrian Moos (FDP). Auch aus Gründen der Ratskompetenz.

Der ALG-Fraktion ging diese Verdoppelung zu weit, wie Stéphanie Vuichard sagte. Sie schmälere die demokratische Mitbestimmung des Parlaments. Die ALG sehe ein, dass die Baukosten und die Kosten für den Landerwerb gestiegen seien. Gerechtfertigt sei deshalb eine Erhöhung auf zwei Millionen Franken. Der Rat blieb beim Vorschlag der Regierung und lehnte den ALG-Antrag mit 53 zu 16 Stimmen ab.

Dieses neue Strassenbauprogramm erfordert einen referendumsfähigen Beschluss des Kantonsrats, die Schlussabstimmung findet in der zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt statt.

veröffentlicht: 2. März 2023 13:30
aktualisiert: 2. März 2023 13:30
Quelle: sda

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