Zugerbergstrasse

Sie wollen Tempo 30: Anwohner zeigen Zuger Stadtregierung an

· Online seit 29.01.2024, 17:18 Uhr
Eigentlich hätte ein Teil der Zugerbergstrasse saniert werden sollen – und eine 30er-Zone wäre geplant gewesen. Weil sechs Personen Beschwerde eingereicht hatten, zog die Zuger Stadtregierung das Projekt zurück. Anwohnerinnen und Anwohner wollen die 30er-Zone nun erzwingen – mit rechtlichen Schritten.
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Das Vorhaben, einen Teil der Zugerbergstrasse zur Tempo-30-Zone umzugestalten, lärmarmen Belag zu verbauen und die dortige Verkehrssicherheit zu erhöhen, gab die Zuger Stadtregierung wieder auf. Gegen den Willen einiger Anwohnerinnen und Anwohner. 24 von ihnen haben deshalb eine Rechtsverzögerungs-Beschwerde gegen die Stadtregierung eingereicht und wollen so die Sanierung doch noch umgesetzt sehen.

Hat die Stadtregierung Bundesrecht verletzt?

Auch eine Bushaltestelle hätte es geben sollen. Doch weil gegen die zwei Projekte je eine von sechs Personen unterschriebene Beschwerde eingereicht wurde, brach die Stadtregierung die Übung ab. Gemäss einer Mitteilung der Anwohnenden, die die Rechtsverzögerungs-Beschwerde erheben, wohnen die sechs damaligen Beschwerdeführer alle mindestens 800 Meter von der geplanten Bushaltestelle entfernt.

In der damaligen Beschwerde gegen das Tempo-30- und Haltestellen-Projekt sollen zudem falsche Behauptungen gemacht worden sein, schreiben die Anwohnenden in einer Mitteilung. Zum Beispiel, dass es im Perimeter des Projekts kaum Bewohner gäbe und keine Sicherheits- und Lärmprobleme bestünden.

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Weiter sei auch das Prozedere der Stadtregierung fragwürdig. So sei nicht wie üblich bei Beschwerden vorgegangen worden. Das Projekt wurde einfach beendet, ohne Chance auf Einspruch. So habe die Regierung sogar gegen Bundesrecht verstossen, so der Vorwurf der 24 Anwohnenden.

Tele-1-Beitrag vom November zur Sanierung der Zugerbergstrasse

Die Zuger Stadtregierung schweigt

PilatusToday und Tele 1 konfrontieren die Zuger Stadtregierung mit den Vorwürfen der Anwohnergruppe. Man habe offiziell keine Kenntnis von einer solchen Beschwerde. Stattdessen heisst es in einer knappen Stellungnahme: «Vor einer Neuauflage sollen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und die Nachbarschaften St. Michael und Gimenen-Oberwil eingehend konsultiert werden.» Die Pflicht zur Umsetzung einer behindertengerechten Bushaltestelle bleibe weiter bestehen. Dies solle im besten Fall im Rahmen des ganzen Projekts umgesetzt werden.

(red.)

veröffentlicht: 29. Januar 2024 17:18
aktualisiert: 29. Januar 2024 17:18
Quelle: PilatusToday

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