Zentralschweiz
Zug

Spiess-Hegglin besteht auf «Blick»-Entschuldigung

Spiess-Hegglin besteht auf «Blick»-Entschuldigung

11.06.2019, 14:24 Uhr
· Online seit 11.06.2019, 13:46 Uhr
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin bleibt hart gegenüber «Ringier»
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Die ehemalige grüne Zuger Kantonsrätin, Jolanda Spiess-Hegglin, besteht auf eine Entschuldigung von "Blick". Wie die Luzerner Zeitung berichtet, bleibt Spiess-Hegglin gegenüber dem Medienunternehmen "Ringier" hart und zieht die Zeitung vor die nächste gerichtliche Instanz. Der Grund sei die "fehlende Entschuldigungskultur in den Schweizer Medien", so die ehemalige Kantonsrätin. 

Anfang April wurde bekannt, dass Jolanda Spiess-Hegglin den "Blick" vor Gericht zieht. Dabei ging es um die Berichterstattung zur Zuger Landammannfeier im Jahr 2014 und den bis heute ungeklärten Vorkommnissen zwischen ihr und dem SVP Politiker Markus Hürlimann. Das Zuger Kantonsgericht hatte den Blick bereits zu einer Geldbusse verdonnert, da dieser die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Laut Berichten der Luzerner Zeitung besteht die ehemalige Zuger Kantonsrätin jedoch auf eine öffentliche Entschuldigung des "Blick". Darüber entscheidet das Obergericht des Kantons Zug als nächstes. 

Berichterstattung nach der Zuger Landammannfeier

Zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und dem Zuger SVP-Kantonsparlamentarier Markus Hürlimann soll es an der Landammannfeier im Dezember 2014 zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Weil auch über den Einsatz von K.O-Tropfen gemutmasst wurde, schrieb der Blick damals

SEX-SKANDAL UM SVP POLITIKER – HAT ER SIE GESCHÄNDET?

Die Zeitung nannte die beteiligten Personen beim Namen und zeigte sie im Bild, ohne ihr Einverständnis abzuholen. Was damals genau vorgefallen ist, konnte nie geklärt werden. Es folgte eine Medienlawine, die Spiess-Hegglin und Hürlimann förmlich unter sich begrub und ihr Leben radikal veränderte.

Auch Ringier zieht Urteil weiter

Auch Ringier akzeptiert das Urteil nicht, das Anfang Mai gefällt wurde. Man teile die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht, teilte der Verlag auf Anfrage mit. Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei. Deshalb haben man Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.

veröffentlicht: 11. Juni 2019 13:46
aktualisiert: 11. Juni 2019 14:24

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