Kindsmissbrauch

Über 7 Jahre Gefängnis für Zuger Junioren-Fussballtrainer

11.08.2021, 06:09 Uhr
· Online seit 10.08.2021, 17:45 Uhr
Ein Fussballtrainer hat mehrere Junioren sexuell missbraucht. Nun hat das Zuger Strafgericht den vorbestraften Mörder schuldig gesprochen. Er muss für sieben Jahre und einen Monat hinter Gitter.
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Er liess seine Fussball-Junioren nackt mit dem Ball jonglieren und nackt Liegestützen machen. Zudem filmte er sie beim Onanieren. Wegen dieser und weiterer Vorfälle musste sich der Fussballtrainer am Montag vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Die Anklage lautete auf mehrfache sexuelle Nötigung und Kindsmissbrauch.

Am Dienstagnachmittag hat das Gericht nun das Urteil bekannt gegeben. Es lautet: Sieben Jahre und einen Monat Haft, wie «zentralplus» berichtet. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von achteinhalb Jahren, sein Verteidiger verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.

Die Gefängnisstrafe geht nicht nur auf den Kindsmissbrauch zurück, sondern auf zahlreiche weitere Straftaten. Der Angeklagte wurde unter anderem auch schuldig gesprochen, weil er einen Arbeitskollegen verprügelt hat und mit einem Fahrzeug über 100 Kilometer pro Stunde schneller unterwegs war als erlaubt.

Täter ist der «Herti-Mörder»

Während des Gerichtsprozesses stellte sich zudem heraus, dass es sich beim angeklagten Fussballtrainer um den sogenannten «Herti-Mörder» handelt, berichtet «zentralplus» weiter. Er hatte im September 2007 einen 52-jährigen Mann getötet und wurde dafür zu 15 Jahren Haft verurteilt. Kurz nach seiner Entlassung auf Bewährung soll es zu den besagten Vorfällen mit den Fussball-Junioren gekommen sein.

Den auf Bewährung ausgesetzten Teil dieser Reststrafe muss der Mann nun ebenfalls noch absitzen. Denn als er die Fussball-Junioren missbraucht hatte, war der Trainer noch in der Probezeit. So kamen die Richter schliesslich auf die gut sieben Jahre Haft. Zur Gefängnisstrafe hin verhängte das Gericht auch noch ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Das heisst, der 33-jährige Mann darf nie wieder mit Kindern arbeiten – weder beruflich noch privat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Zuger Obergericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 10. August 2021 17:45
aktualisiert: 11. August 2021 06:09
Quelle: PilatusToday

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