Verteidiger verneint vor Gericht gezielten Messerstich
Die heute 20-Jährige hatte als 18-Jährige einen Bekannten mit einem Messer lebensgefährlich und zuvor als 17-Jährige einen Polizisten mit einem Schlagstock schwer verletzt. Das Strafgericht verurteilte sie im Februar 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Tat sei als schwere Körperverletzung einzustufen
Der Verteidiger beantragte vor dem Obergericht wie schon vor dem Strafgericht eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten. Gemäss seinen Ausführungen hat sich die Beschuldigte nicht der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht, sondern höchstens der schweren Körperverletzung.
Frau ist vermindert schuldfähig
Die Frau leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und an den Folgen einer Vergewaltigung. Das Strafgericht ging zwar von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, es hielt aber auch fest, dass sie die gefährliche Situation hätte vermeiden können.
Dies bestritt der Verteidiger. Es sei damals für seine Mandantin normal gewesen, ein Messer bei sich zu tragen. Ferner sei es das erste Mal, dass sie in eine dissoziative Situation geraten sei, sie habe diese somit nicht voraussehen können.
(sda)