Zentralschweiz
Zug

Verteidiger verneint vor Gericht gezielten Messerstich

Prozess

Verteidiger verneint vor Gericht gezielten Messerstich

· Online seit 20.07.2023, 15:13 Uhr
Vor zwei Jahren verletzte eine damals 18-jährige in Zug einen Bekannten mit einem Messer lebensbedrohlich. Dafür wurde sie bereits zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Am Donnerstag verlangte der Verteidiger der Gewalttäterin vor dem Obergericht eine Reduktion der Strafe.
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Die heute 20-Jährige hatte als 18-Jährige einen Bekannten mit einem Messer lebensgefährlich und zuvor als 17-Jährige einen Polizisten mit einem Schlagstock schwer verletzt. Das Strafgericht verurteilte sie im Februar 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Tat sei als schwere Körperverletzung einzustufen

Der Verteidiger beantragte vor dem Obergericht wie schon vor dem Strafgericht eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten. Gemäss seinen Ausführungen hat sich die Beschuldigte nicht der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht, sondern höchstens der schweren Körperverletzung.

Frau ist vermindert schuldfähig

Die Frau leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und an den Folgen einer Vergewaltigung. Das Strafgericht ging zwar von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, es hielt aber auch fest, dass sie die gefährliche Situation hätte vermeiden können.

Dies bestritt der Verteidiger. Es sei damals für seine Mandantin normal gewesen, ein Messer bei sich zu tragen. Ferner sei es das erste Mal, dass sie in eine dissoziative Situation geraten sei, sie habe diese somit nicht voraussehen können.

(sda)

veröffentlicht: 20. Juli 2023 15:13
aktualisiert: 20. Juli 2023 15:13
Quelle: PilatusToday

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