Wegen Todesfall in Familie: Betrugprozess vor Zuger Obergericht verschoben
Der für diese Woche angesetzte Betrugsprozess vor dem Zuger Obergericht ist verschoben worden. Grund ist ein Todesfall in der Familie eines der Beschuldigten.
Der Anwalt einer der beschuldigten Personen hatte zum Prozessauftakt am Montagmorgen im Burgbachsaal erklärt, dass der Vater seines Mandanten verstorben sein. Sein Mandant sei deswegen nicht in der Lage, an der Verhandlung teilzunehmen.
Das Obergericht entschied nach kurzer Beratung, den Prozess für alle drei beschuldigten Personen zu verschieben. Eine Dispensation des vom Todesfall Betroffenen vom Prozess schloss es aus.
51-jährige Ungarin als Hauptbeschuldigte
Die Hauptbeschuldigte war von der ersten Instanz wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Die heute 51-jährige Ungarin hatte 2005 das Pharmaunternehmen Amvac mit Sitz in Hünenberg gegründet und war dessen CEO und Verwaltungsrätin.
Gemäss Staatsanwaltschaft fehlte der ehemaligen Gastwirtin aber das Wissen, um ein solches Unternehmen zu leiten. Bald soll das Unternehmen konkursreif gewesen sein.
Aggressives Telefonmarketing
Die Beschuldigte hat laut Anklage 2012 ihren Ausstieg aus dem Unternehmen beschlossen und bis 2015 ihre wertlosen Amvac-Aktien an knapp tausend unerfahrene Anleger verkaufen lassen. Abgewickelt worden sein soll der Verkauf von den beiden Mitbeschuldigten mithilfe eines aggressiven und unlauteren Telefonmarketings.
Erste Instanz verurteilte sie zu Freiheitsstrafe
Die erste Instanz war zum Schluss gekommen, dass die Frau den Aktienverkauf organisiert habe. Sie habe den Eindruck erweckt, dass das Geld aus den Verkäufen in die Forschung fliessen würde. Stattdessen habe sie sich damit einen luxuriösen Lebensstil finanziert.
Am erstinstanzlichen Prozess vor drei Jahren hatte sich die Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen geäussert. Ihre Verteidigung verlangte einen Freispruch.
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Die beiden Aktienvermittler wurden von der ersten Instanz wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten respektive zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Prozess vor dem Obergericht ist auf fünf Tage angesetzt.
(sda)