Zug kontrolliert Massnahmen der Sportvereine
Jeder Verein und jedes aktive Mitglied ist mitverantwortlich, dass die Schutzmassnahmen eingehalten werden, schreibt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug in einer Mitteilung. Der Kanton werde Sportanlagen und Vereinstrainings ab Montag, 11. Mai, stichprobenartig kontrollieren und überprüfen, ob die benötigten Schutzkonzepte vorliegen.
Unterstützung von Jugend und Sport
Unterstützung erhalte der Kanton Zug dabei von freiwilligen J+S-Expertinnen und -Experten. Bei Bedarf würden diese das Gespräch mit den Sportlerinnen und Sportlern suchen und die Vereine dabei unterstützen, die Schutzvorgaben einzuhalten.
«Der Kanton Zug will einen Beitrag dazu leisten, dass wir alle in einen regulären Sportalltag zurückkehren können. Dazu ist jetzt die konsequente Einhaltung der Vorgaben entscheidend», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister.
Anlagebesitzer entscheiden über Öffnung
Auch die Betreiber von Sportanlagen müssen eigene Schutzkonzepte erstellen, wobei sich diese am Rahmenkonzept des Bundesamts für Sport orientieren. Der Entscheid über eine Öffnung einer Sportanlage liegt beim jeweiligen Besitzer, heisst es in der Mitteilung weiter.
Wer abseits öffentlicher Sportanlagen und nicht im Rahmen eines Vereins Sport treibt, kann dies unter Einhaltung der Hygienevorschriften frei tun.
Schutzvorgaben des Bundes
Im Breitensport dürfen Trainings nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen und ohne Körperkontakt stattfinden. Im Leistungssport sind unter gewissen Umständen grössere Gruppen erlaubt.
Wichtig sei es, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, schreibt die Gesundheitsdirektion weiter. Wer abseits öffentlicher Sportanlagen und nicht im Rahmen eines Vereins Sport treibt, kann dies frei tun.