Zug: Parlament will Sozialdetektive einführen

· Online seit 08.03.2019, 05:00 Uhr
Gemeinden sollen darüber entscheiden können
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Im Kanton Zug soll eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven geschaffen werden. Dies hat das Zuger Kantonsparlament entschieden. Es überwies eine Vorlage die aufgrund eines CVP-Vorstosses zustande kam. Gegen die Vorlage stellten sich die Linken Parteien. Sie monierten Zweifel an der Verhältnismässigkeit der Observationen.

Im Kanton Zug gibt es bis jetzt keine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven. Dies soll sich nun ändern. Das Parlament hat am Donnerstag mit 45 zu 19 Stimmen entschieden, das Sozialhilfegesetz anzupassen und den Gemeinden Observationen zu erlauben.

Gegen die Einführung von Sozialdetektiven waren nur SP und ALG. Die ALG war der Meinung, dass die bestehenden Kontrollsysteme der Sozialämter ausreichten. Abklärungen seien auch ohne Sozialdetektive möglich. Den Klienten dürfe nicht prinzipiell mit Misstrauen begegnet werden, sagte die ALG-Sprecherin.

Die SP hatte Zweifel an der Verhältnismässigkeit. Observationen seien heikel, vor allem bei Gruppen, die keine Lobby hätten. Bei der konkreten Anpassung des Gesetzes will die SP deshalb durchbringen, dass die Observationen von einer richterlichen Behörde genehmigt werden müssen. Der Gemeinde-Entscheid soll nicht genügen.

Zuger sagten mit 74,6 Prozent Ja

Bei den anderen Parteien war die Vorlage, die auf eine CVP-Motion zurückgeht, unbestritten. Sie wurde schliesslich mit 45 zu 19 Stimmen unterstützt. Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) betonte, dass dem Regierungsrat sehr wohl bewusst sei, "dass es dabei um Menschen geht". Aber wer sich ungerechtfertigt Leistungen erschleicht, dem solle das Handwerk gelegt werden.

Verdeckte Observationen geniessen in der Zuger Bevölkerung grossen Rückhalt. Bei der nationalen Abstimmung im vergangenen November, als auf nationaler Ebene der Grundsatzentscheid für die Überwachung von Sozialversicherten gefällt wurde, sagten die Zugerinnen und Zuger mit mehr als deutlichen 74,6 Prozent Ja dazu.

Von diesem Entscheid betroffen waren unter anderem IV-Bezüger - nicht aber Sozialhilfebezüger. Für diese sind Kantone und Gemeinden zuständig, weshalb der Kanton Zug nun sein Gesetz anpasst

(Quelle sda)

5. März 2020 - 16:09

Zuger Kantonsparlament will gesetzliche Grundlage für Sozialdetektive schaffen.

veröffentlicht: 8. März 2019 05:00
aktualisiert: 8. März 2019 05:00

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