Zug plant dichteres Velonetz und Luft für den Zugersee
Der Kanton Zug passt seinen Richtplan an. Es geht dabei um Anträge der Zuger Gemeinden sowie um Anpassungen beim Wald, den Gewässern, bei den Kantonsstrassen, dem Güterverkehr und den Velowegen.
Wünsche der Gemeinden
Die Gemeinde Unterägeri möchte eine Fläche im Bereich des heutigen Tenniscenters (Gebiet Spinnerei/Zugerstrasse) aus dem Vorranggebiet Arbeitsnutzung entlassen und so für die Wohn- und Arbeitsnutzung öffnen. Nach der Anpassung des Richtplanes ist die Umzonung durch die Gemeinde in eine Mischzone notwendig. Zudem will Unterägeri eine Siedlungsbegrenzungslinie marginal verschieben, um die Flächen in der Arbeitszone Rain optimal nutzen zu können. Und die Gemeinde Neuheim beantragt, die Siedlungsbegrenzungslinie in den Gebieten Lindenweg und Maiacker geringfügig zu verschieben.
Druckluft für den Zugersee
Mit dem Ziel, die Biodiversität im Wald zu fördern, sollen zwei neue Waldnaturschutzgebiete ausgewiesen und ein bestehendes Gebiet vergrössert werden. Dies aufgrund ihrer ökologischen Qualität. Die Grundeigentümerschaften stehen den neuen Gebieten positiv gegenüber. Zudem wird die ökologische Aufwertung von Fliessgewässern und Seeufern gemäss dem Gewässerschutzgesetz weiterverfolgt. Die Renaturierung der Lorze im Lorzentobel wird nun als konkretes Vorhaben aufgenommen. Die zur Aufwertung vorgesehenen achtzehn Seeufer werden in den Richtplan aufgenommen. Weiter soll das Zuger Kantonsparlament analog zu den Fliessgewässern eine Prioritätenliste für die zu renaturierenden Seeufer beschliessen. Der Zugersee weist bekanntlich eine zu hohe Nährstoffbelastung auf. Um die Wasserqualität gemäss den Vorgaben der Gewässerschutzverordnung zu verbessern, wird neben den bereits beschlossenen see-externen Massnahmen die Einführung einer Kompressionsanlage mit Druckluft zur Zirkulationsunterstützung im Winter erwogen.
Dichteres Velonetz
Im Juni 2023 beschloss der Zuger Kantonsparlament im Richtplan neue Richtlinien für den Veloverkehr. Er beauftragte den Regierungsrat, die nötigen Netze in den kantonalen Richtplan zu integrieren. Am 1. Januar 2023 trat zudem das Bundesgesetz über Velowege in Kraft, das Kantone zur Planung und Umsetzung von Velowegnetzen verpflichtet. Die vorliegende Anpassung erfüllt diese Forderungen. Das Zuger Velowegnetz besteht aus einem Alltags- und einem Freizeitnetz. Die Velobahnen als Teil des Alltagsnetzes sind separat ausgewiesen. Das Freizeitnetz entstand in einem breit abgestützten Prozess mit allen betroffenen Anspruchsgruppen.
Öffentlich aufgelegt
Die Unterlagen für die geplanten Richtplanänderungen liegen vom 8. September 2023 bis zum 6. November 2023 öffentlich auf. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage zuhanden des Regierungsrats, der die Richtplananpassung schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss unterbreitet. Geplant ist, dass das Kantonsparlament im Sommer 2024 über die Vorlage diskutieren kann.
(red.)