Kantonsparlament

Zug will Behinderten mehr Wahlfreiheit geben

04.05.2023, 16:20 Uhr
· Online seit 04.05.2023, 12:55 Uhr
Im Kanton Zug sollen Menschen mit Behinderung dank ambulanter Betreuung selbstständiger und besser in die Gesellschaft integriert leben können. Das Parlament hat diese neue Strategie gutgeheissen.
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Das Zuger Parlament diskutierte am Donnerstag in erster Lesung das totalrevidierte Gesetz über soziale Einrichtungen. Dieses heisst neu Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Betreuungsbedarf. Ablehnende Voten gab es keine. Die Abstimmung über die Vorlage findet erst nach der zweiten Lesung statt.

Kommissionssprecherin Rita Hofer (ALG) sagte, bis anhin habe der Kanton vor allem stationäre Betreuungsplätze finanziert. So spricht Hofer weiter: «Es ist ein neues Gesetz, das den behinderten Menschen ermöglichen soll, dass auch sie die Wahlfreiheit haben, wie sie wohnen möchten.» Die Menschen mit Behinderung hätten ihre Wohnsituation bisher eben nicht selbst wählen können.

Sämtliche Fraktionen begrüssten diese Neuausrichtung. Zu einer längeren Debatte kam es bei der Frage, ob und wie die Beiträge für ambulante Leistungen beschränkt werden sollen. Befürchtet wurde, dass sich bei einer zu starken Deckelung viele Betroffene ein Leben ausserhalb des Heims gar nicht leisten könnten.

Regierungsrat soll Handlungsspielraum haben

Das Parlament sprach sich schliesslich dafür aus, dass die Regierung bei der Reglung dieser Frage einen Handlungsspielraum haben solle. Einen fixen Schwellenwert lehnte es ab.

Das Gesetz gilt nur für Erwachsene. Um aber mögliche Lücken bei der Betreuung minderjähriger Behinderter zu schliessen, fügte der Kantonsrat einen Auffangpassus ein. Demnach können in Ausnahmefällen auch die Kosten von behinderten Minderjährigen übernommen werden.

Lücke zwischen Schulzeit und Volljährigkeit

Kommissionssprecherin Hofer sagte dazu, dass es nach der obligatorischen Schulzeit bis zur Volljährigkeit eine Lücke gebe, weil unterschiedliche Direktionen für Schulpflichtige und Erwachsene zuständig seien. Es dürfe aber nicht sein, dass Betroffene von einem Amt zum anderen geschoben würden.

Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) lehnte den Passus ab. Es gebe im bestehenden Gesetz bereits die Möglichkeit, die Lücke zwischen Schule und Erwachsenenleben zu schliessen. Er warnte vergeblich, dass diese Regelung zum Auffangnetz für weitere Bedürfnisse werden könnte.

(red. / sda)

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veröffentlicht: 4. Mai 2023 12:55
aktualisiert: 4. Mai 2023 16:20
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch