Zuger Behinderte sollen vermehrt zu Hause leben können
Für Menschen mit Behinderung sei es heute im Kanton Zug nur beschränkt möglich, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, teilte die Direktion des Innern am Dienstag mit. Es fehle an ambulanten Betreuungsangeboten.
Das Gesetz über die sozialen Einrichtungen (SEG) soll deswegen an das Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG) umbenannt und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Der Mensch und nicht die Institutionen sollten im Zentrum stehen, hiess es dazu in der Mitteilung.
Die Wahl lassen
Das Gesetz solle den Menschen mit Behinderung vermehrt ermöglichen, zwischen ambulanter und stationärer Betreuung zu wählen. Die Betroffenen würden damit mehr Chancengerechtigkeit erhalten und in der Mitte der Gesellschaft leben können, teilte die Direktion des Innern mit. Eine wichtige Neuerung ist, dass auch Assistenzleistungen von Privatpersonen entschädigt werden können.
Neu geregelt werden soll die Finanzierung der stationären Wohnangebote und Tagesstrukturen. Die Pro-Kopf-Pauschalen werden durch bedarfsorientierte Tarife ersetzt. Diese neue Finanzierung sei besser steuer- und kontrollierbar, denn die Leistungen und Kosten würden transparenter ausgewiesen.
Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis am 21. Januar 2022.