Zuger Kultur erhielt 2020 2 Millionen Franken Ausfallentschädigung
An Kulturschaffende wurden zwischen 800 und 14'000 Franken ausbezahlt, an Kulturbetriebe zwischen 2600 und 531'400 Franken. Entschädigt worden seien Einnahmenausfälle, die entstanden seien, weil Veranstaltungen abgesagt und Betriebe geschlossen worden seien oder Gagen ausgefallen seien, teilte das Amt für Kultur mit.
Die Finanzierung der Ausfallentschädigung teilten sich Kanton und Bund je zur Hälfte. Der Kanton Zug stellte dazu ein Notpaket von 5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung.
Insgesamt gingen beim Amt für Kultur 95 Entschädigungsgesuche ein. Die meisten der Gesuchen, die abgelehnt wurden, fielen nicht unter den vom Bund definierten Geltungsbereich.