Zuger Parlament stockt Härtefall-Gelder auf
Bisher standen im Kanton Zug Finanzhilfen von über 81 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Beitrag soll nun auf 150 Millionen aufgestockt werden. Von den 150 Millionen Franken dürfte der Kanton maximal 45 Millionen Franken bezahlen müssen, den Rest übernimmt der Bund.
Bis Mitte April hatte der Kanton im Rahmen der Härtefallhilfen 54,6 Millionen Franken zugesichert und 42,5 Millionen Franken an Unternehmen ausbezahlt, davon 36,1 Millionen Franken als à-fonds-perdu-Beiträge. Eingegangen waren 544 Gesuche, 423 wurden gutgeheissen. Davon entfiel knapp die Hälfte an Betriebe aus Gastronomie und Hotels.
Keinen Deckel für Härtefall-Gelder
Während das Parlament der Aufstockung zugestimmt hat, stellte es sich gegen einen Antrag, wonach die Erhöhungen des Rahmenkredits limitiert werden soll. Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler wertete diesen Entscheid als ein wichtiges Zeichen für die gebeutelten Unternehmen: «Dass sie sehen, da sind genügend finanzielle Mittel vorhanden, dass man sie weiterhin unterstützen kann.»
Keine Unterstützung fand hingegen ein Vorstoss der SP, welcher für Kulturschaffende ein garantiertes Grundeinkommen forderte. Maximal 3'840 Franken monatlich hätten etwa Schauspielerinnen, bildende Künstler oder Musikerinnen ab November 2020 bis zum Auslaufen der anderen Härtefallprogramme des Kantons Zug erhalten sollen. Die Mehrheit des Parlaments war der Meinung, dass es bereits genügend Unterstützungsmöglichkeiten gebe.
Definitiv entscheidet das Parlament in einigen Wochen.
(red.)