In der Stadt Zug können seit einigen Wochen Elektro-Trottinette gemietet werden. Wie die Zuger Polizei mitteilt, ist es seither immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen. Bisher habe die Polizei bei solchen Vergehen ein Auge zugedrückt und die E-Scooter-Benutzer über die Vorschriften aufgeklärt. Künftig werde man aber Ordnungsbussen verteilen.
Am Mittwoch, 12. Juni 2019, hat die Zuger Polizei in einer Mitteilung informiert, dass sie künftig härter durchgreifen werde bei Verkehrsverletzungen mit E-Scootern. Seit deren Einführung Mitte Mai kommt es auf den Strassen in der Stadt Zug immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil die Benützer die Vorschriften nicht einhalten und damit sich aber auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr bringen. «Zum Beispiel fahren viele Trottinett-Fahrer auf dem Trottoir oder parkieren den E-Scooter mitten auf der Strasse», sagt Frank Kleiner, Mediensprecher der Zuger Polizei.
Fahren auf dem Trottoir ist verboten
Für E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Daher müssen sie auf dem Fahrradstreifen fahren. Fehlt ein solcher, muss die Strasse benützt werden. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten.
Die E-Scooter müssen mit einer Vorder- und Hinterbremse, einem Rück- und Vorderlicht sowie einer Klingel oder Glocke ausgerüstet sein, schreibt die Zuger Polizei weiter. Die E-Scooter sind zudem für eine Person zugelassen. Somit dürfen nicht zwei oder mehrere Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter unterwegs sein. Zu beachten gilt es zudem, dass die E-Scooter am Ende der Fahrt, nicht auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (z.B. Trottoir) abgestellt werden dürfen, wo sie den Verkehr behindern oder gar gefährden. Es sind die dafür vorgesehenen Einrichtungen wie Veloständer zu benützen.