Steuerpolitik

Zuger Regierung will Einkommens- und Vermögenssteuer senken

· Online seit 24.02.2022, 10:31 Uhr
Im Kanton Zug soll die Steuerbelastung für natürliche Personen per 2024 sinken. Der Regierungsrat hat eine Steuervorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche Senkungen der Vermögens- und Einkommenssteuer sowie grössere Betreuungsabzüge vorsieht.
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Wie die Finanzdirektion am Donnerstag mitteilte, bringt die geplante Steuergesetzrevision dem Kanton jährliche Mindereinnahmen von 72,7 Millionen Franken. Für die Gemeinden belaufen sich die finanziellen Auswirkungen auf 54,8 Millionen Franken.

Begründet wird die Steuersenkung mit der guten finanziellen Lage. Steuern sollten nicht auf Vorrat erhoben werden, erklärte Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) in der Mitteilung. Er hatte im November 2021 in der Budgetdebatte im Kantonsrat erklärt, Zug gehe es fast unverschämt gut.

Tatsächlich budgetierte Zug für 2022 bei einem Aufwand von 1,6 Milliarden Franken einen Ertragsüberschuss von 204 Millionen Franken. In den Folgejahren werden Gewinne in ähnlicher Grössenordnung erwartet.

Familien entlasten

Die Finanzdirektion erklärte, dass die Vorlage ein verkraftbares und ausgewogenes Gesamtpaket sei, das allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute komme. So würden namentlich die Familien entlastet. Zudem würden damit mehrere vom Kantonsrat überwiesene Motionen umgesetzt.

Die Abzüge für die Fremd- und Eigenbetreuung von Kindern sollen künftig nicht mehr gleich gross sein. Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, sollen neu in der Steuererklärung einen Abzug von 25'000 Franken machen können, wer die Kinder selbst betreut 12'000 Franken. Heute betragen beide Abzüge 6000 Franken.

Zug sei beim Drittbetreuungsabzug im interkantonalen Vergleich im hinteren Drittel, hiess es in der Mitteilung. Nach der Unternehmenssteuerreform solle es deswegen wieder eine Massnahme zu Gunsten der Familien geben.

Die Erhöhung des Eigenbetreuungsabzugs begründete der Regierungsrat damit, dass die Anerkennung der Eigenbetreuung einem unveränderten gesellschaftspolitischen Bedürfnis entspreche.

Nicht nur grosse Vermögen betroffen

Von der Senkung der Vermögenssteuer sollen alle Personen, die ein Vermögen haben, profitieren. Der Regierungsrat schlägt eine generelle Senkung des Tarifs um 20 Prozent vor. Bei der letzten Anpassung der Vermögenssteuer per 2009 profitierten nur die Reichsten, denn damals war die oberste Tarifstufe abgeschafft worden.

Zudem sollen künftig weniger Steuerpflichtige Vermögenssteuer zahlen, denn der Regierungsrat will die Freibeträge erhöhen. Heute bezahlt gemäss der Mitteilung rund die Hälfte der Steuerpflichtigen keine Vermögenssteuer. Diese Zahl dürfte sich um rund zehn Prozent erhöhen.

Auch bei der Einkommenssteuer soll der Tarif generell gesenkt werden, und zwar um 5 Prozent. Ebenfalls soll die im Rahmen der Covid-Massnahmen vorgenommene befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge unbefristet beibehalten werden.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 4. Juli 2022.

veröffentlicht: 24. Februar 2022 10:31
aktualisiert: 24. Februar 2022 10:31
Quelle: sda

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