Das Angebot steht Personen ab zwölf Jahren offen, deren erster sogenannter Booster länger als vier Monate her ist, wie die Zuger Gesundheitsdirektion am Dienstag mitteilte. Es richtet sich primär an Personen, die für die Einreise in bestimmte Länder ein aktuelles Covid-Zertifikat benötigen.
Zweiter Booster nicht empfohlen
Der Kanton Zug setzt damit einen Entscheid des Bundesrats um. Dieser hatte vor gut zehn Tagen entschieden, den Zugang zu medizinisch nicht notwendigen Booster-Impfungen zu ermöglichen. Zugleich hatte er festgelegt, dass die Betroffenen solche Impfungen selber bezahlen müssen.
Hintergrund ist, dass der zweite Booster weder von der Heilmittelbehörde Swissmedic zugelassen ist noch von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) empfohlen wird.
Empfohlene Impfungen bleiben gratis
Empfohlene und zugelassene Impfungen bleiben hingegen weiterhin kostenlos. Das gilt für die Grundimmunisierung mit zwei Dosen ab fünf Jahren und für drei Dosen für über Zwölfjährige. Für Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem werden als Grundimmunisierung drei Dosen sowie zwei Booster empfohlen.
Der Preis von 60 Franken entspricht jenem im Nachbarkanton Luzern. Der gleiche Betrag wird für eine zweite Auffrischimpfung etwa auch im Kanton Basel-Stadt fällig.
(sda)