Alter, Haare, Hautfarbe

Bund präsentiert neues DNA-Gesetz

04.12.2020, 15:24 Uhr
· Online seit 04.12.2020, 11:01 Uhr
Mithilfe von DNA-Spuren soll das Aussehen von Straftätern besser identifiziert werden. Dies forderte der verstorbene Luzerner Nationalrat Albert Vitali nach dem noch heute ungelösten Vergewaltigungsfall von Emmen. Am Freitag präsentiert Karin Keller-Sutter das neue Gesetz.

Quelle: CH Media Video Unit

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Bisher durften Ermittler DNA-Spuren an Tatorten nur zur Überprüfung von sogennanten DNA-Profilen verwenden. Das heisst, falls die DNA der Tatperson in der polizeilichen Datenbank gespeichert ist und mit den DNA-Spuren am Tatort übereinstimmt, ist bewiesen, dass die Person am Tatort war. Heute darf nur das biologische Geschlecht einer Täterin oder eines Täters bei den Ermittlungen eingesetzt werden, wenn die Datenbank keine übereinstimmenden Ergebnisse lieferte. Dies ändert sich mit dem DNA-Profil-Gesetz, das voraussichtlich 2022 in Kraft tritt.

Nicht alles was möglich ist, ist erlaubt

Quelle: CH Media Video Unit

Das ändert sich mit dem neuen Gesetz

Mit dem neuen DNA-Gesetz kann die Polizei aus DNA-Proben am Tatort ein Täterprofil erstellen, dass Auskunft über Augenfarbe, Haarfarbe, Alter, Hautfarbe oder Herkunft geben kann. Dadurch kann die Ermittlung einer Tatperson früher eingegrenzt werden. Die Genauigkeit der Angaben ist dabei je nach Merkmal und Alter unterschiedlich, die Ergebnisse lassen sich jedoch kombinieren.

Anders als in Krimiserien lässt sich mit der sogenannten «Phänotypisierung» kein wirkliches Profilbild eines Täters erstellen. Die Ergebnisse geben lediglich Auskunft, wie eine Tatperson aussehen könnte. Anders als bei der bisherigen Ermittlung des DNA-Profils kommt die Phänotypisierung nur bei Verbrechen mit Freiheitsstrafen über drei Jahren zum Einsatz (beispielsweise bei Mord, Raub oder Vergewaltigung).

Ebenfalls ändert sich die Regelung über die Aufbewahrung und Löschung von DNA-Profilen. Heute ist diese Regelung sehr komplex. Die Aufbewahrungsdauer ändert jedes Mal, wenn ein Täter rückfällig wird oder wenn sich die Länger einer Haftstrafe ändert. Neu soll die Aufbewahrungsdauer einmalig im Urteil festgelegt werden.

Neues Gesetz könnte Schwung in Emmer Vergewaltigungsfall bringen

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, den Vergewaltigungsfall von Emmen wieder aufzurollen, sobald das revidierte Gesetz in Kraft tritt. Im besten Fall liesse sich aus den DNA-Spuren vom Tatort ein mögliches Täterprofil herstellen, das zu neuen Ermittlungen führt und helfen könnte, den Vergewaltiger zu finden. Wir berichteten.

veröffentlicht: 4. Dezember 2020 11:01
aktualisiert: 4. Dezember 2020 15:24
Quelle: PilatusToday

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