Flugverkehr

Bundesgericht heisst Befestigung der Flugpiste Beromünster gut

· Online seit 23.06.2023, 12:17 Uhr
Auf dem Flugplatz Beromünster kann eine Graspiste mit Kunststoffgitterplatten befestigt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der IG Fluglärm abgewiesen, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht.
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Der Flugplatz von Beromünster hat zwei Graspisten, eine für Motor- und eine für Segelflugzeuge. Die Betreiberin des Flugplatzes, die Flubag, möchte die Piste für Motorflugzeuge ausbauen.

Das Projekt sieht nicht den Einbau eines Hartbelags vor, sondern von Rasenrasterplatten. Diese sind Kunststoffgitter und werden mit der Zeit von Gras überwachsen. Sie sollen den Flugbetrieb sicherer, leiser und günstiger machen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) erteilte 2020 die Plangenehmigung für diese Pistenbefestigung. Die IG Fluglärm reichte Beschwerde ein und verlangte, dass der Pistenausbau nicht genehmigt werde. Sie unterlag aber 2021 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nun hat auch das Bundesgericht der Beschwerde nicht statt gegeben.

Grössere Erdarbeiten befürchtet

Die IG Fluglärm kritisierte, dass die Baupläne unklar und widersprüchlich seien, vor allem was die die Piste querende Feldstrasse betreffe. Sie befürchtete, dass grössere Erdmassen für Terrainveränderungen bewegt werden könnten.

Das Bundesgericht kommt zwar auch zum Schluss, dass die Angaben dazu in den Akten nicht präzis seien, hält aber grössere Terrainveränderungen wegen der geringen Neigung der Piste für nicht wahrscheinlich. Käme es bei der Realisierung dennoch zu grösseren Aufschüttungen oder Absenkungen, müsste die Flubag beim Bazl eine Projektänderung einreichen, erklärte das Gericht.

Die IG Fluglärm forderte ferner, dass zum Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werde. Eine solche ist ab 15'000 Starts und Landungen von Flugzeugen vorgesehen.

Zugelassen sind gemäss einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen der Flubag und der Gemeinde Beromünster jährlich 16'000 Flugbewegungen, davon entfallen 1800 auf Helikopter.

Die Schwelle von 15'000 Flugbewegungen wird gemäss Bundesgericht damit nicht erreicht. Abzüglich der Helikopterflüge sind nur 14'200 Flugbewegungen zugelassen. Diese Zahlen habe das Bazl mit der Plangenehmigung für die Pistenbefestigung für verbindlich erklärt, hiess es im Urteil des Bundesgericht.

Wie dem Urteil weiter zu entnehmen ist, gab es in den letzten fünf Jahren in Beromünster im Schnitt 10'000 bis 12'000 jährliche Flugbewegungen.

(sda)

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veröffentlicht: 23. Juni 2023 12:17
aktualisiert: 23. Juni 2023 12:17
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch