Glaube

Diese Konsequenzen erwarten dich beim Austritt aus der Kirche

01.10.2023, 05:55 Uhr
· Online seit 23.09.2023, 10:31 Uhr
Nach der Veröffentlichung der Studie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche häufen sich die Anfragen von Christinnen und Christen zum Austritt. Was dieser für Folgen und Konsequenzen mit sich bringt, erfährst du hier.

Quelle: Studie zum sexuellen Missbrauch in der kath. Kirche wird präsentiert / 12.09.2023

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Die katholische Kirche steht vor einer grossen Herausforderung. Nach der veröffentlichten Studie der Universität Zürich zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hat diese nicht nur mit einem Image-Schaden zu kämpfen.

Viele Mitglieder treten auch aus der Kirche aus oder informieren sich zumindest über einen möglichen Austritt. Der Austritt aus der Kirche kann aber auch einen Einfluss auf spätere Lebensentscheidungen haben.

Kann ich nach einem Austritt noch Götti oder Gotti werden?

Jein. Für ein Kind braucht es zwei Taufzeuginnen oder Taufzeugen. Es reicht, wenn einer der beiden Mitglied der Kirche ist. Ist also der Götti ein Mitglied der Kirche, muss das Gotti nicht zwingend in der Kirche sein. Es liegt aber im Ermessen der jeweiligen Pfarrei, ob dies so akzeptiert wird.

Wenn keiner der beiden Taufzeuginnen oder Taufzeugen Mitglied der Kirche ist, kann die Aufgabe nicht wahrgenommen werden. Die Aufgabe von Götti oder Gotti, die christliche Erziehung des Kindes, kann laut Kirche so nicht erfüllt werden.

Werde ich im Todesfall trotzdem beerdigt?

Ja. Für die Bestattung ist nicht die Kirche, sondern die Gemeinde verantwortlich. Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat Anrecht auf eine ordentliche Bestattung. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat aber grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Trauergottesdienst. Sind die Angehörigen jedoch noch Mitglied der Kirche, haben diese Anspruch auf den Dienst der Seelsorgenden.

Kann ich nach einem Austritt in der Kirche heiraten?

Die meisten Kirchgemeinden verlangen für eine Hochzeit in der Kirche, dass mindestens einer der beiden Ehepartner Mitglied der jeweiligen Kirche ist. Dies gilt für die reformierte und für die katholische Kirche.

Wer nicht kirchlich aber in einer schönen Kirche oder Kapelle des Ambiente wegens heiraten will, findet allenfalls auch eine solche Lokalität, die gemietet werden kann.

Muss ich die Kirchensteuer für mein Kind trotzdem weiter bezahlen?

Ja. Vorausgesetzt natürlich, das Kind ist Mitglied der Kirche. Dann müssen die Kirchensteuern bis zum 18. Lebensjahr von den Eltern bezahlt werden.

Ab wann kann ich selber über einen Austritt entscheiden?

Sobald Jugendliche das 16. Lebensjahr erreicht haben, können sie selber über einen Austritt aus der Kirche entscheiden.

Ist eine Konfirmation nach einem Austritt möglich?

Nein. Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, können nicht konfirmiert werden.

Ist eine Konfirmation nach einem Austritt der Eltern möglich?

Ja. Der Austritt der Eltern überträgt sich nicht auf das Kind.

Kann ich mein Kind taufen lassen, wenn ich nicht in der Kirche bin?

Ja. Grundsätzlich können Kinder wie auch erwachsene Personen getauft werden, auch wenn die Eltern keine Kirchenmitglieder sind. Die Taufe kann aber durch die jeweiligen Kirchenvertreter verweigert werden, wenn diese befürchten, dass die christliche Erziehung nicht gewährleistet sein könnte. Vorgängig sollte man sich mit dem entsprechenden Pfarramt in Kontakt setzen.

Darf mein Kind trotz meines Austritts in den Religionsunterricht?

Ja. Der Religionsunterricht steht allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Es kann aber sein, dass für Eltern, die keine Kirchenmitglieder sind, zusätzliche Kosten anfallen.

Hat mein Kirchenaustritt Folgen für meine Ehepartnerin oder meine Kinder?

Nein. Ein Kirchenaustritt ist persönlich und hat keinen Einfluss auf andere Menschen.

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veröffentlicht: 23. September 2023 10:31
aktualisiert: 1. Oktober 2023 05:55
Quelle: ZüriToday

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