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Grossevents ab Sommer: Das musst du wissen

28.04.2021, 16:36 Uhr
· Online seit 28.04.2021, 16:23 Uhr
Ab Juli sollen Veranstaltungen mit bis zu 3'000 und ab September mit bis zu 10'000 Leuten stattfinden können. Unter welchen Rahmenbedingungen? Hier das Wichtigste zusammengefasst.

Quelle: CH Media Video Unit

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Was hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen?

«Der Bundesrat macht sich intensiv Gedanken, wie wir künftig mit dem Coronavirus umgehen können», sagt Bundespräsident Guy Parmelin. Ziel sei es, den Organisatoren grosser Publikumsanlässe ein gewisses Mass an Perspektive zu geben. Deshalb hat der Bundesrat festgelegt, unter welchen Bedingungen die Kantone – bei günstiger epidemiologischer Lage – Grossveranstaltungen ab Sommer 2021 bewilligen können.

Wie läuft die Pilotphase im Juni?

Veranstalter müssen sich an strenge Schutzkonzepte halten. Diese werden im Juni im Rahmen einer Pilotphase getestet: Kantone sollen die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. «Es geht darum, Erfahrungen bezüglich Einlasskontrolle und Überprüfung von Impfnachweisen zu sammeln», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Ebenso wird getestet, ob es praxistauglich ist, Selbsttests vor Ort durchzuführen.

Was gilt ab Juli?

Geimpfte, Getestete und Genesene sollen ab 1. Juli – mithilfe eines Covid-Zertifikats – Events mit bis zu 3'000 Personen (Gäste und Mitwirkende) besuchen dürfen. Es gilt eine Maskenpflicht und in Innenbereichen auch eine Sitzpflicht. Die Kapazität ist dabei auf zwei Drittel beschränkt. Stehplatzbereiche im Aussenbereich dürfen höchstens zur Hälfte belegt sein, sie müssen in Sektoren von maximal 300 Personen aufgeteilt werden. Die Kontaktdaten werden erhoben. Gegessen und getrunken werden, darf nur im Sitzplatzbereich von Gastrobetrieben – und am eigenen Platz. Sprich, es ist gestattet, im Stadion eine Bratwurst und ein Bier mit an den Platz zu nehmen.

Was ist ab September möglich?

Ab 1. September soll die Obergrenze auf 10'000 Leute angehoben werden, die Kapazität von zwei Dritteln gilt in den Innenräumen, draussen gibt es keine Kapazitätsbeschränkung. Weiterhin gilt: Zugang nur mit Covid-Zertifikat, Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden und eine Maske ist obligatorisch.

Quelle: CH Media Video Unit

Ist das ein definitiver Öffnungsplan?

Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrmals betont, dass es sich nicht um einen Öffnungsplan handelt. Verschlechtert sich die epidemiologische Lage, kann es sein, dass Grossveranstaltungen weiterhin verboten bleiben. Auch die Kriterien, an die sich Organisatoren halten müssen, sind noch nicht vollends geklärt.

Was, wenn die Veranstaltung doch nicht stattfinden kann?

In solchen Fällen kommt die Schutzschirm-Regelung zum Zug: Bund und Kantone beteiligen sich je zur Hälfte an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen. Diese Kostenbeteiligung umfasst höchstens fünf Millionen Franken. Eine Franchise von 30'000 Franken und einen Selbstbehalt von 20 Prozent zahlen die Organisatoren selbst.

veröffentlicht: 28. April 2021 16:23
aktualisiert: 28. April 2021 16:36
Quelle: FM1Today

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