Bistum Basel

Neue Vorwürfe von Priester belasten Bischof Gmür

17.09.2023, 14:02 Uhr
· Online seit 17.09.2023, 13:09 Uhr
Noch am Dienstag äusserte sich Bischof Gmür entsetzt über den Bericht zur katholischen Kirche, dass in den letzten 70 Jahren über 1000 Missbrauchsfälle begangen worden sind. Nun erhebt ein Priester Vorwürfe gegen den Bischof vom Bistum Basel, das seinen Sitz in Solothurn hat. Das Bistum Basel wiederum reagiert daraufhin auf die Kritik.
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Priester Thomas Pfeifroth (57) beschuldigt den bekannten Röschenzer Pfarrer Franz Sabo (69), ihn in seiner Jugend missbraucht zu haben, wie der «SonntagsBlick» schreibt. Pfeifroth habe als Siebzehnjähriger Vertrauen zu seinem Beichtvater Sabo gefasst und sich entschieden, ihm von seiner Homosexualität zu erzählen. Die Beichte habe in der Wohnung Sabos stattgefunden. Kurz darauf habe Sabo ihn erneut in seine Wohnung eingeladen, es wurde Alkohol getrunken und es kam zum Sex. «Das war missbrauch, ich war minderjährig», so Pfeifroth gegenüber Blick.

Vorwurf: Gmür hatte Handlungsspielraum, tat aber nichts

Lange Zeit hat Pfeifroth geschwiegen. 2002 habe sich dann Sabo bei ihm gemeldet und gefragt, ob Pfeifroth ihn anonym angezeigt habe. Dies hatte Pfeifroth verneint. In diesem Briefwechsel  hatte Sabo den Geschlechtsverkehr jedoch nicht abgestritten, sondern hatte eingeräumt, dass es dazu gekommen sei. Schliesslich wird Pfeifroth ermutigt, Anzeige zu erstatten, was er auch tut.

Die Staatsanwaltschaft Balmberg stellt das Verfahren jedoch 2010 ein, weil es verjährt sei. Da es auch noch das Kirchenrecht gibt, erstattet Pfeifroth Anzeige beim Bistum Basel. Zum Bistum Basel gehören zehn Kantone, darunter Solothurn, Bern, Aargau, Luzern, Thurgau, Schaffhausen und Zug. Doch auch Felix Gmür stützte sich 2011 in seiner Begründung, weshalb es kein Strafverfahren geben wird, auf die Verjährung. Er werde in Rom nicht darum bitten, die Verjährungsfrist aufzuheben. Er schrieb zudem, dass er nicht verstehe, weshalb Pfeifroth nicht bereits in seiner Jugend Anzeige erstattet habe. «Bischof Felix Gmür wusste, dass er Handlungsspielraum hatte. Doch so blieb der Täter geschützt», zitiert «SonntagsBlick» Pfeifroth.

Mit der Beichte werde der Beschuldigte geschützt

Pfeifroth wendet sich danach mit einer Klage direkt nach Rom. Rom reagiert, wenn auch erst nach längerer Zeit und Pfeifroth erfährt auch nur über Umwege, was geschehen ist: Gmür hatte von der Kongregation den Auftrag erhalten, Sabo ein sogenanntes angemessenes Busswerk aufzuerlegen. Das hiess jedoch nichts Anderes, als dass Sabo lediglich habe beichten gehen müssen. Für Pfeifroth ein Schlag ins Gesicht: «Der Priester hat sich bis heute nicht bei mir entschuldigt, ich habe von ihm keine Entschädigung erhalten. Erst wird das Beichtgeheimnis verletzt, um mich zu verführen. Und dann wir das Beichtgeheimnis genutzt und so der Täter geschützt.»

Bistum weist Vorwürfe zurück und rügt «SonntagsBlick»

Als Pfeifroth von Gmürs Äusserungen zur Missbrauchsstudie am Dienstag erfährt, sei ihm schlecht geworden. «Ich hatte das Gefühl, mein Kopf platzt. So viel Wut staut sich im Kopf.» Gmür selbst weist die Kritik Pfeifroths zurück. Er habe gemäss «SonntagsBlick» nichts falsch gemacht, ausser dass sein Schreiben damals im Jahr 2011 unsensibel gewesen sei.

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In einer Medienmitteilung vom Sonntagmittag nimmt das Bistum Basel Stellung zur Berichterstattung vom Blick. So weist es den Vorwurf des Täterschutzes und der Vertuschung von sich. Der «SonntagsBlick» habe Aussagen vom Bistum unterschlagen. Das Bistum habe mit folgendem Zitat dem Medium geantwortet: «Nach Klärung der Zuständigkeit wurden sämtliche Akten von Bischof Felix Gmür an die Glaubenskongregation weitergeleitet. Anlass für deren Weiterleitung stellte somit nicht die Intervention des Betroffenen, sondern der Zuständigkeitsentscheid der Glaubenskongregation in Rom dar.»

Somit habe der Bischof nach kirchenrechtlichen Vorschriften gehandelt und nichts vertuscht. Wenn es um Beichten ginge, sei nämlich die Glaubenskongregation in Rom zuständig. «Für die Berichterstattung wären im Übrigen medienethische Überlegungen angebracht», schreibt das Bistum weiter.

(nsc.)

veröffentlicht: 17. September 2023 13:09
aktualisiert: 17. September 2023 14:02
Quelle: 32Today

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