Spielzeug

Warum auch Wasserpistolen echte Waffen sein können

· Online seit 07.07.2023, 18:59 Uhr
In Zürich sorgte vor kurzem ein Polizeiaufgebot wegen einer Wasserpistole für Aufsehen. Was wie ein Witz klingt, hat einen ernsten Hintergrund: Wasserpistolen sind längst nicht immer Kinderspielzeug. Und sie fallen damit unter das Waffengesetz.

Quelle: ZüriToday / Linus Bauer

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Brenzlige Situation mitten in der Stadt Zürich. Ein Anrufer meldet der Polizei, dass bei der Hochhaussiedlung Lochergut jemand mit einer Waffe auf Menschen ziele. Als die Beamten am Ort des Geschehens eintreffen, stossen sie auf eine Gruppe Männer – und eine Pistole. Ein Polizist zieht seine Dienstwaffe und richtet sie auf einen der Anwesenden. Es kommt zu einem wüsten Wortgefecht, festgehalten auf Video.

Was die Männer den Polizisten entgegen brüllen, stellt sich schliesslich als richtig heraus: Bei der fraglichen Waffe handelt es sich um eine Wasserpistole. Nur: Diese Pistole war für die Beamten offenbar nicht direkt als solche erkennbar. Waffen-Imitate in der Öffentlichkeit mit sich zu tragen, sei illegal, und Wasserpistolen müssten durchsichtig sein, sagte die Stadtpolizei.

Wasserpistolen können unter das Waffengesetz fallen

Entscheidend ist in diesem Fall das schweizerische Waffengesetz. In Artikel 4 heisst es dort: Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, gelten offiziell als Waffen. Und das trifft eben auch auf Wasserpistolen zu, die durch ihre Undurchsichtigkeit oder ihre Form nicht auf den ersten Blick als Spielzeug erkannt werden können. Wer eine solche Wasserpistole kauft, erwirbt also eine Waffe, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Welche Konsequenzen das sind, hat das Bundesamt für Polizei Fedpol in einem Merkblatt zusammengefasst. Der Verkauf solcher Waffen darf nur mit einer «Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen» erfolgen. Käuferinnen oder Käufer der Waffen müssen 18 Jahre alt sein und der Erwerb muss mittels eines schriftlichen Vertrags dokumentiert werden, der 10 Jahre lang aufbewahrt werden muss.

Von der Wasserpistole bis zum Wasser-Sturmgewehr

Welches Wasserpistolen-Modell die Männergruppe beim Zürcher Lochergut mit sich führte, ist nicht bekannt. Die allermeisten Wasser verspritzenden Spielzeugwaffen sind kindergerecht bunt und durchsichtig, wie ein Blick in die einschlägigen Onlineshops und Spielzeugläden zeigt. Doch es gibt auch andere Exemplare.

Vor allem auf Handelsportalen wie Aliexpress, Amazon oder Wish tauchen unter den beliebtesten Wasserpistolen auch äusserst martialische Exemplare auf. Sie werfen mit ihrer Färbung nicht nur das Problem der Verwechslung im Waffengesetz auf. Sie verfügen teilweise auch über elektrische Schussmechaniken und die Form von echten Pistolen oder sogar militärischen Sturmgewehren.

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Einige der online angebotenen Wasserpistolen sind ihren realen Vorbildern nicht nur detailgetreu nachgebildet. Im Lieferumfang befindet sich auch allerlei Zubehör. Ein Wasser-Scharfschützengewehr im chinesischen Onlineshop Alibaba bringt zum Beispiel ein Zielfernrohr, einen einklappbaren Kolben und ausfahrbare Stützen mit. Die Waffe ist ein sogenannter Gel-Blaster und verschiesst kleine Kügelchen aus einer Kunststoff-Wasser-Mischung.

Im Garten ja, im Park nein

Wie viele dieser täuschend echten Wasserknarren in der Schweiz im Umlauf sind, darüber gibt es keine Statistiken. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestätigt, dass es vereinzelte Fälle gebe, bei denen Wasserpistolen mit Verwechslungsgefahr in die Schweiz eingeführt würden. «Grundsätzlich wird über den Onlinehandel viel solchartiges Material importiert», sagt auch das Fedpol auf Anfrage.

Inwieweit eine Wasserpistole mit einer echten Waffe verwechselt werden kann und somit unter das Waffengesetz fällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sei das Erscheinungsbild, sagt das Fedpol. Sicher aber ist: «Eine Imitationswaffe in der Öffentlichkeit zu tragen, die mit einer echten Waffe verwechselt werden kann, kann sich als problematisch erweisen». Das zeigt auch der Vorfall beim Zürcher Lochergut.

Imitationswaffen würden, was den Besitz angeht, zwar nicht gleich behandelt wie echte Waffen. Sie seien nicht melde-, Erwerbsschein- oder Ausnahmebewilligungs-pflichtig, so das Fedpol weiter. Wenn sie an öffentlich zugänglichen Orten mitgeführt werden, könne die Polizei sie allerdings beschlagnahmen. Weiter könne es Strafen wegen Tragens einer Waffe ohne Berechtigung geben. Der Besitz oder die Verwendung im privaten Raum, beispielsweise im eigenen Garten, sei aber unproblematisch.

veröffentlicht: 7. Juli 2023 18:59
aktualisiert: 7. Juli 2023 18:59
Quelle: Today-Zentralredaktion

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