Unternehmen, die während der Corona-Pandemie ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken mussten, können nun auch für damals geleistete Ferien- und Feiertage eine Entschädigung verlangen. Das berichten die Tageszeitungen von CH Media. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat ein entsprechendes Online-Formular aufgeschaltet.
Mehr als 2 Milliarden Franken für 160'000 Betriebe
Rückwirkend enthalten nun 160'000 Unternehmen Geld vom Staat, wie es im Bericht heisst. Insgesamt gehe es dabei um 2,1 Milliarden Franken. Eine solche Ferien-Entschädigung war im während der Pandemie geltenden Schnellverfahren nicht vorgesehen – obwohl dies in normalen Zeiten üblich ist.
Ein zweijähriger Streit war der Lösung vorangegangen. Der Luzerner Gastronom Samuel Vörös ging wegen der fehlenden Entschädigung von freien Tagen bis vors Bundesgericht – und bekam dort im Oktober 2021 recht. National- und Ständerat einigten sich anschliessend auf die Höhe der zusätzlichen Hilfen.
Auf die Arbeitslosenkassen kommt viel Arbeit zu
Der Milliardenbetrag wird nun über die Arbeitslosenkassen ausbezahlt. Unternehmen aller Branchen, die in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeit abgerechnet hatten, können ab sofort bis Ende Oktober 2022 ein Gesuch für die rückwirkende Ferien- und Feiertagsentschädigung einreichen. Im Schnitt stehen rund 13'100 Franken pro Betrieb bereit.
Für die Unternehmen ist es also eine Holschuld. Laut Seco-Sprecher Fabian Maienfisch werden aber alle betroffenen Unternehmen in diesen Tagen kontaktiert und informiert. Die grösste Arbeit kommt jetzt auf die kantonalen Arbeitslosenkassen zu. Sie müssen jedes Gesuch prüfen. Ein «Riesenaufwand», wie Maienfisch sagt. Die Kassen seien jedoch vorbereitet.
(osc)