Dopingverfahren

Alex Wilson: «Es ist einfach unfair»

28.07.2021, 15:29 Uhr
· Online seit 28.07.2021, 07:12 Uhr
Der Schweizer Sprint-Star Alex Wilson wird provisorisch gesperrt. Er stösst damit nicht zum Swiss Olympic Team und wird die Olympischen Spiele in Tokio 2020 verpassen.

Quelle: Keystone-SDA

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Wilson lieferte bereits im März eine positive Dopingprobe ab. Nachgewiesen wurde dem Schweizer Rekordhalter über 100 und 200 m die verbotene Substanz Trenbolon, ein anaboles Steroid, das dem Muskelaufbau und der Leistungssteigerung dient. Der Basler führt den positiven Test gemäss eigenen Angaben auf kontaminiertes Rindfleisch zurück, das er in den USA vor dem unangekündigten Test verzehrt habe.

Eine nach dem positiven Test von Antidoping Schweiz angeordnete provisorische Sperre hob die zuständige Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic wieder auf, weil sie die Begründung von Wilson zumindest nicht ausschloss. Nach Rekursen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und des Leichtathletik-Verbandes World Athletics setzte die ad-hoc-Kommission des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) die vorläufige Sperre aber wieder in Kraft.

Wilson darf deshalb bis zum Abschluss des ordentlichen Verfahrens keine Wettkämpfe bestreiten, auch nicht in Tokio über die 100 und die 200 m, für die er selektioniert war. Für den Leichtathleten gilt bis zum endgültigen Urteil die Unschuldsvermutung. Alle Parteien betonen in ihren Mitteilungen, dass die provisorische Sperre in keinem Zusammenhang mit den beiden gestrichenen Fabelzeiten von Atlanta über 100 und 200 m steht.

Ein wesentliches Detail

Wie aus dem Communiqué des CAS – die ad-hoc-Kommission wird jeweils für rasch zu behandelnde Fälle rund um Olympia eingesetzt – hervorgeht, führte ein zumindest sprachliches Detail zum Umsturz des Entscheids durch die oberste Instanz in der Sportjustiz.

Gemäss dem CAS hätte die Disziplinarkammer von Swiss Olympic prüfen müssen, ob es «wahrscheinlich» ist, dass der positive Test durch kontaminiertes Fleisch zustande gekommen ist. Die Schweizer Anti-Doping-Behörde habe aber nur geprüft, ob es «möglich» gewesen sei, dass das Testresultat auf diese Begründung zurückzuführen ist. Wahrscheinlichkeit vs. Möglichkeit - ein kleiner, aber juristisch wesentlicher Unterschied.

Wilson selbst zeigte sich «am Boden zerstört», wie er in einer ausführlichen Medienmitteilung über seine Kommunikationsagentur mitteilen liess. «Es fällt mir schwer zu verstehen, warum ich meinen Standpunkt gegenüber der Disziplinarkammer von Swiss Olympic glaubhaft machen konnte und dass die ad-hoc-Kommission des CAS das (...) anders sieht», so Wilson weiter. Er wolle weiterkämpfen und seine Unschuld «final» beweisen.

Schon wieder Negativschlagzeilen

Unabhängig davon, wie das Verfahren endet, erleidet der Schweizer Sport und die Schweizer Leichtathletik in diesen Tagen einen Reputationsschaden. Denn nach Hürdenläufer Kariem Hussein ist Wilson bereits der zweite Leichtathlet, der die Olympischen Spiele aufgrund einer Sperre im Zusammenhang mit möglichen Dopingvergehen verpasst.

«Die beiden Fälle sind nicht miteinander vergleichbar und es ist kein Zusammenhang ersichtlich», versucht Christoph Seiler, Präsident von Swiss Athletics, zu beschwichtigen. Er gibt aber gleichzeitig zu, dass die Fälle für ihn «eine riesige Enttäuschung» seien.

Auch die Schweizer Olympia-Delegation in Tokio bedauert die beiden Fälle. «Sie zeigen aber, dass die internationalen und nationalen Sportverbände keine Abstriche machen dürfen, wenn es darum geht, Doping zu verhindern», so Swiss Olympic, selbst wenn es bedeute, dass der Verband zum zweiten Mal in kurzer Zeit «mit den negativen Aspekten und Schattenseiten des Sports und den damit verbundenen Schlagzeilen konfrontiert» ist.

veröffentlicht: 28. Juli 2021 07:12
aktualisiert: 28. Juli 2021 15:29
Quelle: sda

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