Todesfahrt im Ibach

Drei Menschen angefahren: Wollte er noch ausweichen?

21.11.2020, 12:25 Uhr
· Online seit 18.11.2020, 15:40 Uhr
Für eine verhängnisvolle Nacht auf dem Strassenstrich in Luzern musste sich ein 27-jähriger Mann erneut vor Gericht verantworten. Er will die ursprüngliche Strafe – neun Jahre Gefängnis – des Kriminalgerichts nicht akzeptieren.

Quelle: tele1

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Neun Jahre ins Gefängnis müsste ein 27-jähriger Mann, der im August 2017 beim Luzerner Strassenstrich sein Auto mit 60 bis 80 Stundenkilometer in drei Polen gelenkt und einen von ihnen getötet hat, wenn es nach der Erstinstanz ginge. Der Tat mit dem Auto ging ein Streit zwischen dem Beschuldigten und den drei Männern voraus. Das Kriminalgericht sprach denn auch von einem Rachemotiv und urteilte gar härter als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen Berufung eingelegt.

Heute fand vor dem Kantonsgericht die Berufungsverhandlung statt. Das Kantonsgericht muss hauptsächlich prüfen, ob es sich bei der Tötung des polnischen Staatsangehörigen um eine fahrlässige oder eine eventualvorsätzliche handelt. Für das Strafmass ist dies ein gewaltiger Unterschied.

Etwas Reue – auf Nachfrage

Bei der Befragung sagte der Beschuldigte immer wieder, dass er sich nicht mehr genau erinnere, was passiert sei. Dies betrifft sowohl den genauen Ablauf der Ereignisse der Tatnacht als auch die zeitlichen Dimensionen. Er betonte, dass er nach dem Streit mit den drei polnischen Männern verängstigt gewesen sei und «möglichst schnell nach Hause wollte». Er kann sich aber auch nicht genau an den Kollisionsmoment erinnern.

Erst auf Nachfrage des Kantonsgerichts zeigte der Beschuldigte Reue: «Es hätte den ganzen Abend von A bis Z nicht gebraucht. Natürlich tut es mir leid.» Er habe schlaflose Nächte.

Argumentation des Kriminalgerichts sei nicht realistisch

Die Verteidigung machte in ihrem Plädoyer geltend, dass es keinen Beweis für den Eventualvorsatz gebe. «Es gibt keinen Beweis, dass der Beschuldigte mit Wissen und Willen gehandelt habe.» Es seien unglückliche Umstände gewesen, die zur fatalen Kollision führten. Ausserdem habe der Beschuldigte das Auto bereits vor der Kollision wieder auf die Strasse, nach links, gelenkt. Ein klares Zeichen, dass er die Kollision verhindern wollte. Die Version des Unfalls, wie er vom Kriminalgericht dargestellt wird, erscheint der Verteidigung nicht realistisch. Der Beschuldigte sei sich nicht bewusst gewesen, was er mit seiner Fahrweise provoziere und habe sicher nicht willentlich gehandelt. Damit könne auch nicht vom Eventualvorsatz gesprochen werden. Die Fahrlässigkeit des Handelns wurde von der Verteidigung indes nicht bestritten.

Urteil des Kriminalgerichts bestätigen

Die Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite hatte dem Urteil des Kriminalgerichts wenig hinzuzufügen. Sie betonte noch einmal, dass das angebliche Weglenken des Autos vom Trottoir, nicht dazu da war, die Kollision zu verhindern, sondern als Selbstschutz. Der Beschuldigte habe in Kauf genommen, alle drei Polen schwer zu verletzen oder gar zu töten.

Forderungen der Parteien

Die Verteidigung fordert vom Kantonsgericht den Beschuldigten für fahrlässige Tötung zu verurteilen und eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft möchte das bestehende Urteil bestätigt haben.

Der Beschuldigte wurde am Ende vom Gericht gefragt, ob er noch etwas sagen möchte. Er hatte nichts mehr zu sagen.

Das Urteil ist noch nicht bekannt und wird schriftlich mitgeteilt.

Tele 1-Beitrag zur Verhandlung vor dem Kriminalgericht

Quelle: Tele 1

veröffentlicht: 18. November 2020 15:40
aktualisiert: 21. November 2020 12:25
Quelle: PilatusToday

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