Prozess in Luzern

Aus Spass wurde tödlicher Ernst: 7 Jahre Haft für Messerattacke gefordert

· Online seit 30.11.2022, 07:31 Uhr
Im Frühling und Sommer 2020 sind in und um Luzern vermehrt Personen mit Messern angegriffen worden. Am Mittwoch wird einer der Fälle vor dem Luzerner Kriminalgericht verhandelt. Für den Beschuldigten wird eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert – dabei begann alles mit einem freundlichen Gespräch vor dem KKL.
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Es ist der Abend des 22. Mais, ein Freitag. Freunde treffen sich, es wird Alkohol getrunken, es kommt zu einer zufälligen Begegnung, Zigaretten und Getränke werden getauscht, ein freundliches Gespräch – und gar Gemeinsamkeiten werden entdeckt. Wenn der Abend so endet, stünde am Mittwoch niemand vor Gericht. Tut er aber nicht.

Das freundliche Gespräch zwischen «Dämon» und «Gladiator»

Der Beschuldigte, ein 23-jähriger Mann aus Eritrea, und das Opfer, nennen wir in diesem Artikel Max, begegnen sich am frühen Samstagmorgen auf dem Europaplatz vor dem KKL eher zufällig. Max ist nach einem Treffen mit Freunden allein unterwegs, erspäht den Beschuldigten und dessen Freund auf einem Bänkli und setzt sich zu ihnen. So beschreibt die Staatsanwaltschaft Luzern die Szene in der Anklageschrift. Max, der die beiden zuvor nicht kannte, bekommt eine Zigarette und einen Becher Alkohol. Es entwickelt sich ein freundliches Gespräch.

Max und der Beschuldigte erkennen, dass sie beide gerne kämpfen. Der Beschuldigte bezeichnet sich selbst als «Dämon», er betreibt Kickboxen. Max selber nennt sich «Gladiator», er sei stark. Die drei Männer stehen auf und vergleichen ihre Kampfpositionen. Rund 40 Minuten nach dem ersten, freundlichen Treffen verpasst der Beschuldigte Max «plötzlich und ohne Vorwarnung», so die Staatsanwaltschaft, einen «heftigen» Faustschlag. Das Ende des gemütlichen Abends.

Kampf, Flucht und eine blutige Taxifahrt

Max schlägt zurück. Der Beschuldigte geht zu Boden und Max stürzt sich auf ihn. Er wird vom Freund des Beschuldigten weggezogen. Trotzdem geht der Faustkampf weiter, wobei der Beschuldigte erneut zu Boden geht. Nun entfernt sich Max vom Europaplatz und geht in Richtung Bahnhof, dabei verspottet er den Beschuldigten für dessen Niederlage im Kampf. Das wiederum nimmt der «gekränkte Beschuldigte», wie es in der Anklageschrift heisst, nicht hin. Er zieht sein Taschenmesser, mit einer 7 cm langen Klinge, und geht Max hinterher.

Auf der Holzbrücke vor dem KKL kommt es zum letzten Aufeinandertreffen der beiden. Der Beschuldigte sticht mit dem Messer «unvermittelt und mehrmals mit voller Kraft» auf Max ein. Ein Tötungsversuch, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht. Max erleidet mehrere Stichverletzungen: am Brustkorb, im Unterbauch und am rechten Beckenkamm – und ergreift die Flucht. Beim Bahnhofplatz steigt er in ein Taxi und fährt ins Luzerner Kantonsspital. Dort angekommen bricht er zusammen, vor den Augen einer zufällig anwesenden Polizeipatrouille. Max wird notoperiert und bleibt fünf Tage im Spital.

Messerangriff, Polizeikontrolle und die Heimreise

Gleichzeitig machen sich der Beschuldigte und dessen Freund «gemächlich» auf den Nachhauseweg. Zunächst holen sie das E-Bike, das sie früher am Abend abgestellt hatten. Und kehren dann, rund eine Viertelstunde nach der vermeintlichen Tat, zurück zum KKL, um einen verlorenen Gegenstand zu holen. Weitere 20 Minuten später werden die beiden Männer auf ihrem Weg nach Hause von der Polizei kontrolliert. Es passiert nichts. Zu Fuss, mit dem E-Bike und dem Zug gelangt der Beschuldigte schliesslich nach Hause und legt sich schlafen. Er wird sechs Tage später festgenommen.

Der Beschuldigte bestreitet den beschriebenen Tathergang der Staatsanwaltschaft.

7 Jahre Haft und therapeutische Massnahmen 

Die Staatsanwaltschaft fordert vom Luzerner Kriminalgericht, den Beschuldigten für versuchte vorsätzliche Tötung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. Wobei diese Haft aufgeschoben werden soll für eine stationäre therapeutische Massnahme. Die Staatsanwaltschaft verzichtet darauf, für den Beschuldigten eine Sicherheitshaft zu beantragen, da er sich bereits seit über zwei Jahren in einem stationären Massnahmenvollzug befindet. Ausserdem sei der Beschuldigte zwölf Jahre des Landes zu verweisen.

Die Verhandlung startet am Mittwoch um 8.15 Uhr vor dem Luzerner Kriminalgericht. Ein abschliessendes Urteil ist nicht am gleichen Tag zu erwarten.

So berichtete Tele 1 im Mai 2020 über den Fall

Quelle: PilatusToday

(kra)

veröffentlicht: 30. November 2022 07:31
aktualisiert: 30. November 2022 07:31
Quelle: PilatusToday

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