Ein Adligenswiler Landwirt plante einen Hühnermastbetrieb, weswegen er für eine entsprechende Masthalle sowie weitere Gebäude im Oktober 2017 ein Baugesuch bei der Gemeinde einreichte. Der Betrieb hätte 300 Meter vom Hof des Landwirtes entfernt stehen sollen. Knapp vier Jahre später wurde dieses gutgeheissen, woraufhin sich einige Anwohner dagegen gewehrt haben, PilatusToday berichtete.
Tele 1-Nachrichtenbeitrag vom 21. Juni 2021 zum Knatsch des geplanten Hühnermastbetrieb.
Quelle: Tele 1
Die IG Dottenberg, bestehend aus Anwohnenden, die vom Bau betroffen sind, hatte sich gegen einen Bau stark gemacht. Die Beschwerdeführerin ist Petra Lustenberger. Der Mastbetrieb wäre rund 60 Meter von ihrem Haus gebaut worden. Sowohl Gemeinde wie auch Kanton gaben im Februar 2021 dem künftigen Mastbauer grünes Licht, weshalb Lustenberger ihre Beschwerde vors Bundesgericht zog. Dieses gab der Anwohnerschaft nun recht, der Poulet-Mastbetrieb darf dementsprechend nicht gebaut werden.
Maststall zu nahe an Wohngebiet
Gemäss dem bundesrechtlichen Emissionsschutz gibt es Vorschriften zur Reinheit der Luft. Hierfür gibt es Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen, die zwingend eingehalten werden müssen. In diesem Fall sei ein Abstand von mindestens 67 Metern zur Wohnzone einzuhalten, heisst es im Urteilsschreiben. «Diese wurden hier nicht eingehalten», erklärt Lustenbergers Anwalt Loris Mainardi gegenüber PilatusToday und Tele 1. Denn ein betroffenes Wohnhaus liege gerade mal 21 Meter vom geplanten Maststall entfernt – dementsprechend viel zu nahe.
Damit müssen die Gegner der Beschwerde, namentlich die Gemeinde Adligenswil, der Kanton Luzern und der Mastbauer, nun die Gerichtskosten von 4'000 Franken übernehmen, sowie Petra Lustenberger eine Entschädigung von 2'000 Franken zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.