47'000 Franken eingesackt

Ex-Platzchef des Luzerner Fests wegen Veruntreuung verurteilt

· Online seit 03.03.2023, 06:10 Uhr
Ein ehemaliger Platzchef des Luzerner Fests hat 2018 Getränkeeinnahmen von 47'000 Franken in die eigene Tasche gesteckt und sich damit der Veruntreuung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss ist die Einzelrichterin des Kriminalgerichts gekommen.
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Weil der 50-jährige Schweizer ferner an mehreren Festausgaben Getränke im Wert von 5000 Franken mitgenommen habe, wurde er wegen mehrfacher Veruntreuung schuldig gesprochen. Er wurde für diese zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Dazu kommt wegen Beschimpfung eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Der Beschuldigte war am Stadtfest 2018 am Schwanenplatz als Platzchef für drei Stände mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, nur Getränkeeinnahmen von 7000 Franken statt 54'000 Franken auf das Konto des Luzerner Fests eingezahlt zu haben.

Zwei Anklagevarianten

Die Staatsanwältin brachte zwei Möglichkeiten zur Anklage, welche das Verschwinden der Einnahmen erklären könnten: Gemäss der Ersten bereicherte sich der Beschuldigte selbst und machte sich damit der Veruntreuung schuldig. In der zweiten Anlagevariante warf sie dem Platzchef ungetreue Geschäftsbesorgung vor: Er habe so schludrig gearbeitet, dass unbekannte Dritte Geld stehlen konnten.

Wieso die Einzelrichterin die Veruntreuung als erwiesen anschaute und nicht die ungetreue Geschäftsbesorgung, ist unbekannt, denn das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht begründet. Gemäss Staatsanwältin sprach für die Veruntreuung, dass der Beschuldigte Schulden von 65'000 Franken hatte und dass in allen Kassen Geld gefehlt habe.

Nur wenig verkauft

Der Beschuldigte selbst äusserte sich vor dem Kriminalgericht kaum zu den Vorwürfen und verwies auf bereits zuvor gemachte Aussagen. Zu den tiefen Getränkeeinnahmen sagte er lediglich, dass das Geschäft an jenem Fest schlecht gelaufen sei.

Mit der Strafe folgte die Einzelrichterin dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Das Geld sei nicht gefunden worden, es fehle der Beweis, dass sich sein Mandant bereichert habe. An so einem Fest mit vielen Freiwilligen sei alles hektisch, alle könnten der Dieb gewesen sein.

Langes Verfahren

Der Verteidiger kritisierte zudem die lange Zeitdauer bis zu dem Prozess vor dem Kriminalgericht. Die Staatsanwaltschaft erliess zwei Strafbefehle gegen den Ex-Platzchef, zunächst wegen Veruntreuung und nach dessen Einsprache wegen ungetreuer Geschäftsführung.

Weil der Beschuldigte auch den zweiten Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es vor dem Bezirksgericht Luzern zum Prozess. Nach diesem wurde die Anklage erneut um Veruntreuung erweitert und wegen der Deliktsumme an das Kriminalgericht weitergereicht. Der Verteidiger zweifelte die Rechtmässigkeit dieses Ablaufs vor dem Kriminalgericht vergeblich an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 3. März 2023 06:10
aktualisiert: 3. März 2023 06:10
Quelle: sda

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