Vorstoss gegen Gott

Kantonsverfassung ohne Gottesbezug – das fordern die Grünen Luzern

02.11.2022, 11:26 Uhr
· Online seit 13.10.2022, 17:05 Uhr
In der Verfassung stehen die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Die Grünen des Kantons Luzern wollen aus genau diesem Dokument nun den Gottesbezug verschwinden lassen. Dieser sei nicht mehr zeitgemäss. Das hat nicht oberste Priorität, findet allerdings «die Mitte».
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«Die Luzernerinnen und Luzerner, in Verantwortung vor Gott, gegenüber den Mitmenschen und der Natur und im Bestreben, Luzern als starken Kanton weiterzuentwickeln, geben sich folgende Verfassung...». Mit diesen Worten wird in die Verfassung des Kantons Luzern eingeleitet, dato 17. Juni 2007. Die Grünen bezeichnen die Formulierung «in Verantwortung vor Gott» als nicht mehr zeitgemäss. Samuel Zbinden, Kantonsparlamentarier der Grünen, fordert daher mit seinem Vorstoss die Streichung des Gottesbezuges in der Verfassung.

Abnehmender Glaube

«Für mich ist klar, dass sich unsere Verfassung auf demokratische Werte berufen soll und nicht auf den persönlichen Glauben von einem Teil der Bevölkerung. Immer weniger Menschen im Kanton Luzern glauben an Gott und haben noch ein Bezug zur Kirche», betont Zbinden. «Früher konnten sich sicher mehr Leute damit identifizieren, aber mittlerweile macht das wirklich keinen Sinn mehr.» Gemäss Statistik Luzern, gehört mehr als jede fünfte Person im Kanton Luzern keiner Glaubensgemeinschaft mehr an – jede zehnte Person einer nicht-christlichen.

Auf die Frage, wie er sich die Chancen bei den Luzerner Landgemeinden ausrechnet, antwortet Zbinden optimistisch: «Gerade die Abstimmung über die Unterstützung der Kaserne im Vatikan hat gezeigt, dass auch im ländlichen und konservativen Kanton Luzern der Bezug zu Gott und Kirche nicht mehr so gross ist wie die Bürgerlichen im Kantonsparlament meinen.»

Gibt es nicht dringendere Probleme?

Der Präsident von «die Mitte» Kanton Luzern, ehemals CVP Luzern, Christian Ineichen, ist überrascht, dass «dieses Thema genau jetzt zu einem wichtigen Thema erhoben wird in Anbetracht wichtigerem, das uns momentan beschäftigt.» Trotzdem zeigt Ineichen Verständnis, insbesondere auch nach der Abstimmung über die finanzielle Unterstützung der Schweizergarde im Vatikan. Er ist aber überzeugt, dass der Vorstoss insbesondere in der Mitte-Partei zu diskutieren gibt.

Auch Samuel Zbinden weiss, dass es «sicher nicht das dringendste Problem ist, welches wir momentan haben. Trotzdem ist unsere Verfassung das höchste Rechtsdokument im Kanton Luzern.» Zudem sei es «kein grosser Aufwand, die zwei Wörtchen ‹vor Gott› schnell zu streichen.»

Die Regierung hat bei einem Vorstoss immer maximal ein Jahr Zeit, um eine Antwort zu geben. Innerhalb dieser Jahresfrist wird im Kantonsparlament über die Verfassungsänderung abgestimmt. Die Abstimmung, falls sie angenommen wird, wäre dann erst der Auftrag für die Änderung der Verfassung. Über die Verfassungsänderung entscheidet schlussendlich das Volk.

veröffentlicht: 13. Oktober 2022 17:05
aktualisiert: 2. November 2022 11:26
Quelle: PilatusToday

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