Das Kantonsgericht hatte den Schweizer 2022 wegen mehrfacher versuchter Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen, Schreckung der Bevölkerung und mehrfacher arglistiger Vermögensschädigung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das heisst, ein Jahr muss der «Bombendroher» ins Gefängnis, zwei Jahre sind auf Bewährung.
Obwohl das Kantonsgericht die Strafe der ersten Instanz um drei Monate erhöht hatte, zeigte sich die Staatsanwaltschaft Luzern mit dem Urteil nicht zufrieden. Das Kantonsgericht habe das Tatverschulden zu tief bewertet, denn die Drohung habe sich gegen ein Spital und gegen eine besonders sensible Einrichtung gerichtet. Sie forderte eine Strafe von fünf Jahren und zwei Monaten.
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Keine grosse Gefahr
Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass das Kantonsgericht im zulässigen Ermessensspielraum geblieben sei und die entlastenden Argumente korrekt seien. Der Erpresser habe eine relative tiefe Geldforderung gestellt, es habe keine objektive Gefahr bestanden, der Droher habe nicht einmal eine Bombenattrappe angefertigt.
Der damit rechtskräftig verurteilte Mann hatte am Mittag des 14. März 2018 telefonisch mit künstlich verzerrte Stimme angekündigt, dass eine Bombe in der Mall of Switzerland in Ebikon explodieren werde. Das Einkaufszentrum wurde darauf evakuiert.
Tele 1 Beitrag vom 14. März 2018
Zwei Tage später ging beim Polizeiposten Malters ein Schreiben ein, in dem die Bombendrohung im Einkaufszentrum als Probelauf bezeichnet wurde. Der unbekannte Absender forderte 150'000 Franken, andernfalls explodiere in einem Spital eine Bombe. Eine erste Lösegeldübergabe in einem Zug scheiterte, weil eine unbeteiligte Person das im Zug deponierte Geld fand. Später stellte sich heraus, dass der Droher gar nicht im Zug war. Minuten nach einem zweiten Übergabeversuch wurde der Erpresser in Sempach festgenommen.
(sda/red.)