Gemäss dem Urteil verhängte das Gericht zusätzlich eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 110 Franken, also total 19'800 Franken, auf Bewährung. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Das Urteil, das im abgekürzten Verfahren zustande kam, ist rechtskräftig.
6 Raserdelikte in der ganzen Zentralschweiz
Die Staatsanwaltschaft warf dem 25-Jährigen insgesamt elf Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Aargau und Zug vor, von denen sechs so gravierend waren, dass sie als Raserdelikte eingestuft wurden. Am schnellsten unterwegs war er in einer Julinacht auf der Autobahn, über die er mit 225 statt 120 km/h bretterte.
Strafrechtlich der gravierendste Fall war eine Raserfahrt auf der Kantonsstrasse zwischen Dierikon und Root. Ausserorts war er bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit seinem Töff mit mindestens 177 km/h unterwegs.
Rasen und gefährliche Manöver
Einmal überholte der Schweizer mit seinem Motorrad auf der unübersichtlichen Strasse zwischen Lifelen und Schwarzenberg zwei Autos. Danach fuhr er mit einer Geschwindigkeit von 122 km/h davon. Erlaubt wären auf den Abschnitt maximal 60 km/h.
(sda)