Von der Reglung ausgenommen sind Tourismus- und Landwirtschaftszonen, wie es im Bericht der Stadtregierung heisst. Ebenfalls ausgenommen sind Wohnungen, in denen mindestens eine Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Reglement soll im September in Kraft treten
Hotels dürfen ihre Räumlichkeiten weiterhin kurzzeitig vermieten. Voraussetzungen sind, dass ihre Räumlichkeiten keine Kocheinrichtungen aufweisen, sie bei Bedarf täglich gereinigt werden und sie in Zusammenhang mit weiteren Dienstleistungen vor Ort wie einer Rezeption, einem Mahlzeitenangebot oder Wäscheservice stehen.
Das Reglement soll voraussichtlich per 1. September 2024 in Kraft treten. Gegen das Reglement könnte jedoch ein Referendum ergriffen werden. In diesem Fall könnte sich das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2025 verschieben.
Busse droht
Nach dem Inkrafttreten ist für Wohnungen, die rechtswidrig werden, aufgrund der Besitzstandsgarantie eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, die erst ab September beginnt. Der SP stösst diese Übergangsfrist sauer auf. «Mit der Einreichung der Initiative wurde allen in der Branche klar, dass der Wind bei überhöhten Renditen gedreht hat. Es liegt damit auf der Hand, dass die Übergangsphase, während der Airbnb-Wohnungen wieder zu normalem Wohnraum für die Bevölkerung werden müssen, bereits am Laufen ist», so Mario Stübi, SP-Grossstadtrat.
Wer gegen das neue Reglement verstösst, soll mit einer Busse bestraft werden.
Nebst dem Reglement legte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat auch einen Nachtragskredit zum Budget 2024 von 46'000 Franken vor. Der Betrag ist laut Mitteilung für den Personal- und Sachaufwand zur Vorbereitung und Durchführung des Vollzugs vorgesehen.
Quelle: Tele 1
Initiative im März angenommen
Die Initiative der SP «Wohnraum schützen - Airbnb regulieren» war im März 2023 durch das Stimmvolk angenommen, der Gegenvorschlag der Stadt und des Stadtparlaments abgelehnt worden. Statt einer Änderung der Bau- und Zonenordnung, wie von der Initiative verlangt, entschied sich die Stadtregierung für ein Reglement. Dem Parlament werde so eine Mitsprache ermöglicht und das Reglement könne innert Jahresfrist erlassen werden.
SP verlangt Korrekturen
Die SP sieht das etwas anders. Nebst der angeprangerten Übergangsfrist zeigt sich die SP auch von den «Schlupflöchern» enttäuscht. Wer in Luzern wohnt und beispielsweise für längere Zeit im Ausland weilt, soll die Wohnung trotzdem uneingeschränkt kurzzeitvermieten können – für SP-Nationalrat David Roth völlig unverständlich: «Es bleibt unklar, warum der Stadtrat hier nicht auf die bewährte, im Mietrecht abschliessend geregelte Untermiete verweist. Diese verhindert übermässige Renditen schon heute und ermöglicht es, auch länger abwesend zu sein, ohne eine Wohnung aufgeben zu müssen».
Die SP fordert das Parlament deshalb auf, den Volkswillen umzusetzen und den Reglementsvorschlag der Stadtregierung entsprechend zu korrigieren. Sonst droht eine Abfuhr an der Urne und damit eine Verzögerung um ein weiteres Jahr.
(sda)