Richtplanänderung

Rahmenbedingungen für verdichtetes Bauen und Klimaschutz

11.09.2023, 10:22 Uhr
· Online seit 11.09.2023, 10:21 Uhr
Seit zwei Jahren überarbeitet der Kanton Luzern den Richtplan. Nun hat die Kantonsregierung den Entwurf für die öffentliche Mitwirkung freigegeben. Interessierte können sich Ende Januar dazu äussern.
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Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument, um die räumliche Entwicklung im Kanton zu steuern. Er zeigt die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons auf in den Themenbereichen Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung und besteht aus einem Richtplantext sowie der Richtplankarte.

Der aktuelle Richtplan des Kantons Luzern wurde 2009 erlassen und 2015 zuletzt teilrevidiert. Aktuell läuft zudem die Teilrevision Windenergie. Diese hat der Kanton der Gesamtrevision vorgezogen, um rasch die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie schaffen zu können.

Anfang Juli 2020 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Am Montag hat die Kantonsregierung den Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte können sich bis am 29. Januar 2024 über das Online-Tool «E-Mitwirkung» dazu äussern. Gleichzeitig wurde der Richtplanentwurf zur Vorprüfung beim Bund eingereicht.

Die wichtigsten Punkte der Richtplanrevision

Das neue Kapitel Z beinhaltet die Raumentwicklungsstrategie, politische Ziele und strategischen Stossrichtungen zu allen richtplanrelevanten Themen. Darüber hinaus wurden sämtliche operativen Richtplankapitel komplett überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen im Überblick sind:

  • Stärkere Integration von Klimaschutz
  •  Anpassungen für die Zonenentwicklung getroffen. Diese betreffen im Wesentlichen das Verdichten von bestehenden Bauzone. So könnte zum Beispiel ein einstöckiges Einfamilienhaus um ein Stockwerk erweitert werden. Das Bevölkerungswachstum soll so über die bestehenden Wohnzonen abgefangen werden.
  •  Massgeblich aktualisiert wurde auch das Unterkapitel zu den Entwicklungsschwerpunkten (ESP). Das bedeutet, dass sich auch Firmen in grossflächigen Arbeitszonen baulich weiterentwickeln können. Beim Unterkapitel Strategische Arbeitsgebiete (SAG) wurde festgelegt, dass Landwirtschaftszonen einfacher eingezäunt werden können, wenn sich eine Grossfirma in einem Gebiet ansiedeln möchte. 
  • Ein weiteres Kapitel wurde in sehr enger Abstimmung mit dem Projekt Zukunft Mobilität Kanton Luzern erarbeitet und stützt sich auf dieses ab.
  • Auch die Biodiversität beziehungsweise ökologische Infrastruktur soll massgeblich gestärkt werden. Die Landschaftsstrategie sieht die Integration und ein neuer Weg zur Förderung von landwirtschaftlichen Spezialkulturen (Beeren- und Gemüsekultur) vor.
  • Die Rahmenbedingungen für Entwicklungen im Bereich Energie (Wasserkraft, Seewasserwärme, Solarenergie, Biomasse) wurden ebenfalls angepasst. Das Thema Windenergie wird in einer separaten vorgezogenen Teilrevision behandelt.

Neu bestimmt das Kantonsparlament 

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 hat das Kantonsparlament mehr Mitspracherecht bei der Überarbeitung des Kantonalen Richtplans erhalten: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien. Die Luzerner Kantonsregierung hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.

Nächste Schritte in der Richtplanrevision

Gleichzeitig mit der öffentlichen Mitwirkung hat die Kantonsregierung den Richtplanentwurf beim Bund zur Vorprüfung eingereicht. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt. Anschliessend unterbreitet die Regierung dem Kantonsparlament die Gesamtrevision zur Beratung sowie zur Kenntnisnahme der weiteren Inhalte. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich gegen Ende 2025 abgeschlossen sein.  

(red.)

veröffentlicht: 11. September 2023 10:21
aktualisiert: 11. September 2023 10:22
Quelle: PilatusToday

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